Fit for 55 – Neue Vorschläge zum Klimapaket der EU-KOM

Die EU-Kommission (EU-KOM) hat neue Informationen zum Fit for 55 Paket veröffentlicht – diesmal mit konkreten Vorschlägen, wie das Ziel von 55% CO2-Reduktion bis 2030 erreicht werden soll

In unserem Juli-Newsletter haben wir bereits über das Fit for 55 Paket der EU-KOM berichtet. Zurzeit überschlagen sich die Meldungen, wie die Ziele des Pakets nun umgesetzt werden sollen. Einen kurzen Überblick der Maßnahmen finden Sie in dem Fact Sheet der EU-KOM.

Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und Förderung von grünem Wasserstoff

Die EU-KOM hat nun die Zielvorgaben für das Jahr 2030 spezifiziert. Der Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) soll von vorher 32% auf 40% gesteigert werden. Zudem gibt es jetzt konkrete
sektorspezifische Zielvorgaben:

  • Industrie: Als indikatives Ziel soll die EE-Nutzung um 1,1% pro Jahr steigen. Der Anteil an erneuerbarem Wasserstoff am Wasserstoffverbrauch soll 50% betragen
  • Wärme- und Kältenutzung: Die EE-Nutzung soll auf nationaler Ebene verbindlich um 1,1% pro Jahr steigen. Das indikative Ziel wird um 2,1% pro Jahr erhöht
  • Gebäude: Neuer Benchmark von mindestens 49% für den EE-Anteil
  • Verkehr: Verringerung der Treibhausgasintensität um 13%

Zusätzlich soll ein EU-weites Zertifizierungssystem für erneuerbare Brennstoffe (z.B. Wasserstoff) etabliert werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zudem ein „Merkblatt zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen 2021“ veröffentlicht. Darin sind u.a. verschiedene Antragsmöglichkeiten, der Kreis der Antragsberechtigten sowie die Voraussetzungen zur Antragsstellung und zum Antragsverfahren beschrieben. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des BAFA.

FAQ der EU-KOM zur erneuerbaren-Energien- und zur Energieeffizienz-Richtlinie

Überarbeitung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Zusätzlich zum Ausbau EE soll bis 2030 der Endenergieverbrauch um 36% und der Primärenergieverbrauch um 39% sinken (aktuelles Ziel: 32,5%). Die EU-Mitgliedsstaaten sind angehalten, mit unverbindlichen nationalen Beiträgen zu diesem Ziel beitragen. Die Beiträge hierzu sind am BIP pro Kopf, der Energieintensität und dem Energiesparpotential zu bemessen. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten ihren Endenergieverbrauch zwischen 2024 und 2030 um 1,5% statt 0,8% pro Jahr senken.

Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 TJ sollen ein zertifiziertes EnMS implementieren. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 TJ, die über kein EnMS verfügen sind gehalten, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen.

Anpassung der EU-Lastenteilungsverordnung (ESR):

Die ESR regelt zurzeit die Emissionen, die nicht zum EU-Emissionshandel (EU-ETS) gehören, wie z.B. Straßenverkehr, Gebäude, Land- und Abfallwirtschaft oder Emissionen kleinerer Industrie- und Energieanlagen. Dazu gehören ca. 60% der Treibhausgasemissionen der EU. Nun soll für jeden EU-Mitgliedsstaat ein nationales Emissionsminderungsziel und jährliche Emissionsbudgets (sog. Emissionszuweisungen) festgesetzt werden. Vorschlag für das übergeordnete Emissionsminderungsziel für die ESR-Sektoren sind jetzt 40% statt vorher 30% gegenüber 2005. Nationale Ziele lägen künftig zwischen 10 und 50%. Deutschland ist aufgefordert, seine Emissionen um 50% senken statt bisher um 38%.

FAQ zur Lastenteilungsverordnung

Revision der Energiesteuerrichtlinie:

In der Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie sollten preisliche Anreize gesetzt werden, um die Klimaziele zu erreichen. Dazu können Steuersätze nach dem Energiegehalt (Euro pro GJ) und der Umweltverträglichkeit festgesetzt werden. Am höchsten besteuert würden dabei konventionelle fossile Energieträger wie z.B. Öl. Für elektrischen Strom, Biokraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoff würden die niedrigsten Mindeststeuersätze gelten. Erdgas und andere Kraftstoffe, die zur Dekarbonisierung beitragen, sollen nach einem 10-jährigen Übergangszeitraum wie die anderen fossilen Energieträger besteuert werden. Die Steuerbefreiung für fossile Kraftstoffe in Luft- und Seefahrt würde aufgehoben.

FAQ zur Energiebesteuerung

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Fit for 55 Paket? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

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