Veröffentlichung neuer Leitfäden für den Emissionshandel

DEHSt ergänzt Leitfäden zur Erstellung von Überwachungsplänen und veröffentlicht einen Leitfaden zum Antragsverfahren für die nachträgliche Anerkennung für Carbon-Leakage nach BECV.

Pünktlich zur Berichterstattung in der 4. Handelsperiode des Jahres 2021 wurden durch die DEHSt die Leitfäden zur Erstellung der Emissionsberichte und Überwachungspläne aktualisiert. Dazu gehören u.a. ergänzende Erläuterungen zum Emissionsbericht und Aktualisierungen zur Überwachung von Treibhausgasbilanzen wie z.B. zur Biomasse (RED II) in Kapitel 8. Eine Übersicht über alle Änderungen finden Sie am Anfang der Leitfäden unter Versionshinweise.

Zusätzlich wurde ein neuer Leitfaden für Unternehmen, die dem BEHG unterliegen veröffentlicht, die noch nicht als beihilfeberechtigt auf der Carbon-Leakage-Liste geführt werden und einen Antrag auf nachträgliche Anerkennung stellen wollen. Oder für Unternehmen, die bereits auf der Liste stehen und eine höhere Emissionsintensität bzw. einen höheren Kompensationsgrad geltend machen wollen.

Die entsprechenden Leitfäden zum Emissionsbericht 2021 bis 2030 und zum Überwachungsplan 2021 bis 2030 finden Sie auf der Internetseite der DEHSt. Der Leitfaden zur Carbon-Leakage-Anerkennung ist dort ebenfalls unter Carbon Leakage verfügbar.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

Zurück