Zukunft der EEG-Umlage entschieden

Am 9. März hat das Bundeskabinett den Weg für die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Formulierungshilfe zum „Gesetzesentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags (Teil des Zehn-Punkte-Programm).

Der Entwurf zielt darauf ab, die EEG-Umlage bereits zum 01. Juli 2022 und vorerst befristet bis zum
31. Dezember 2022 auf 0 Cent pro kWh zu senken (§ 60 Abs. 1a bis 1c EEG 2023). Die dauerhafte Finanzierung des EEG über den Haushalt soll in der anstehenden EEG-Novelle geregelt werden.

Zusätzlich ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgesehen (Artikel 2 des Entwurfs).

Den Entwurf der Formulierungshilfe des BMWK finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EEG-Umlage? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Lisa Ziersch.

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