Nationaler Emissionshandel: DEHSt-Plattform und Emissionsbericht

Hinweise zur Emissionsberichterstattung auf der DEHSt-Plattform und Vorlage für die Zuordnung von Entlastungen und zu den Nachhaltigkeitsnachweisen bei Kraftstoffen

Module zur Emissionsberichterstattung auf der DEHSt-Plattform

Ab dem 31.05. steht das Modul zur Emissionsberichterstattung und zur Benennung der Einlagerer auf der DEHSt-Plattform zur Verfügung. Das Modul kann nach dem Einloggen über das Dashboard erreicht werden.

Excel-Vorlage für die Zuordnung von Entlastungen

Im Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen Kapitel 7.4.2 (Tabelle 5) wird auf eine Vorlage der DEHSt verwiesen. In den Emissionsberichten ist demnach bei den Entlastungstatbeständen zusätzlich eine Übersicht über die Zuordnung beizufügen über die jeweils entlasteten Mengen zu den DEHSt-Aktenzeichen der belieferten EU-ETS-Anlagen. Für diese Übersicht ist die auf den Internetseiten der DEHSt zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden.

Nachweisführung der Nachhaltigkeit bei Kraft- und Heizstoffen

Als Nachweis für Kraftstoffe dient das Zollformular 1155 inklusive entsprechender Anlagen, die im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote eingereicht werden. Für Heizstoffe sind dem Emissionsbericht als Nachweise die Massenbilanz gemäß Artikel 30 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (REDII) sowie eine Auflistung der zugehörigen Nummern der Nachhaltigkeitsnachweise aus dem Nachhaltige-Biomasse-System (Nabisy) mit Brennstoffart und -menge beizufügen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha oder David Kroll.

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