Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus – Bundestag verabschiedet umfassende Pakete

Anfang Juni hat der Bundestag das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus beschlossen

Bei den ursprünglichen Fassungen der Gesetzesentwürfe wurden einige Änderungen vorgenommen, wie z. B. im EEG 2023:

  • Streichung des Ziels einer nahezu klimaneutralen Stromversorgung bis 2035; stattdessen soll nun nach der Vollendung des Kohleausstiegs eine Treibhausgasneutralität der Stromversorgung angestrebt werden; zudem soll nach dem Kohleausstieg der weitere EE-Ausbau marktgetrieben erfolgen (§ 1a EEG 2023)
  • Einführung von Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff (§ 28g EEG 2023)
  • Anhebung der Ausschreibungsvolumina in den Innovationsausschreibungen um 200 MW pro Jahr (§ 28e EEG 2023)
  • Das anvisierte Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG, GUTcert berichtete) zur Vereinheitlichung der Energie-Umlagen trägt nun den Titel „Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)“.
  • Darüber hinaus wird die EEG-Umlage nun dauerhaft abgeschafft, so der Ausschuss.

Neben dem EEG sind zum einen verschiedene weitere Änderungen des Energiewirtschaftsrechts beschlossen worden sowie Änderungen des KWKG und des EnWG. Des Weiteren wurden für den Ausbau der erneuerbaren Energien relevante Gesetze, namentlich das Windenergie-an-Land-Gesetz und das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, verabschiedet.

Ein Teil der Regelungen soll bereits unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam werden, während der größte Teil der Neuregelungen zum 01.01.2023 in Kraft treten wird.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Erneuerbare-Energien-Gesetz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.

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