3. Entlastungspaket der Bundesregierung – Übersicht der Maßnahmen

Der Koalitionsausschuss hat ein drittes Paket geschnürt, das Bürgerinnen und Bürger um 65 Milliarden Euro entlasten soll. Dazu wird u.a. die Erhöhung des CO2-Preises verschoben.

Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten auf die Menschen und die Wirtschaft abzufedern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Neben Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Heizkostenzuschüssen richten sie sich teilweise auch an Unternehmen.

  • Erhöhung des CO2-Preises verschoben

Die jährliche Erhöhung beim CO2-Preis im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr verschoben werden. Demnach soll der seit dem Jahr 2022 geltende Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 auch 2023 bestehen bleiben. In den kommenden Jahren soll der CO2-Preis wie folgt ansteigen:

  • ab 2024: 35 Euro pro Tonne CO2
  • ab 2025: 45 Euro pro Tonne CO2
  • ab 2026: 55 Euro pro Tonne CO2

Abschöpfung der Zufallsgewinne von Stromproduzenten

Um die Strompreisbremse zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden. Das betrifft Energieunternehmen, die aufgrund angestiegener Strompreise bei gleichbleibend geringen Produktionskosten hohe Zufallsgewinne erzielten. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf erarbeitet, nach dem eine Obergrenze für den Preis pro Megawattstunde Strom eingeführt werden soll. Ein genauer Preis pro Megawattstunde ist in dem Gesetzesentwurf nicht enthalten.

Hilfen für Unternehmen

Es soll ein neues Programm für energieintensive Unternehmen ausgearbeitet werden, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem ist die Verlängerung des Spitzenausgleichs nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG um ein Jahr bis Ende 2023 vorgesehen. Weitere bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen (z.B. KfW-Kreditprogramm, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme, Margining-Finanzierungsinstrument) sollen bis zum 31. Dezember 2022 auslaufen.

Darüber hinaus soll ein Energiekostendämpfungsprogramm für weitere Unternehmen aus Sektoren außerhalb der Liste der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU (KUEBLL) geöffnet werden. Unternehmen sollen weiterhin bei Investitionen unterstützt werden, um ihre Energieversorgung effizienter zu gestalten und umzustellen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema 3. Entlastungspaket oder Brennstoffemissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha oder David Kroll.

 

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