Dritte Novelle Energiesicherungsgesetz (EnSiG): Neuerungen für Biogasanlagen

Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Krisenzeiten: Zeitlich begrenzte Flexibilisierung des Gülle-Bonus und Aussetzen der Höchstbemessungsleistung

Im Rahmen der wiederholten Überarbeitung des Energiesicherungsgesetzes wurden zusätzlich weitere gesetzliche Regelungen wie u. a. KWKG, BImSchG, Energiewirtschaftsgesetz, LNG-Beschleunigungsgesetz und auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um klarstellende Vorschriften ergänzt.

Um den Gasverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig die Stromversorgung sicherzustellen, werden u. a. die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas- und Photovoltaik- sowie von LNG-Anlagen verbessert, der Stromnetzausbau beschleunigt und die Transportkapazität des bestehenden Stromnetzes erhöht.
Für Betreiber von Biogasanlagen resultieren daraus folgende zwei Neuerungen:

Vergütungsanspruch für gesamte Bemessungsleitung im Kalenderjahr 2022 und 2023

In den Kalenderjahren 2022 und 2023 besteht Anspruch auf Einspeisevergütung oder Marktprämie auf die gesamte Bemessungsleistung der Anlage. Ausgenommen hiervon sind Biomethananlagen.

Bei Anlagen, die den Flexibilitätszuschlag in Anspruch nehmen, werden durch die Erhöhung der Bemessungsleistung entstehende Mehrerlöse auf den Anspruch angerechnet. Als Mehrerlöse gelten dabei nur Einnahmen, die für den zusätzlich erzeugten Strom erzielt werden und den anzulegenden Wert für den in der Anlage erzeugten Strom um mehr als 1 Cent / kWh übersteigen.

Flexibler Güllebonus vom 13.10.2022 bis zum 30.04.2023

Für Biogasanlagen, die unter dem Regime des EEG 2009 spätestens bis zum 31.12.2011 in Betrieb gegangen sind, entfällt der Anspruch auf den Güllebonus nicht endgültig, wenn der Gülleanteil von den nach Anlage 2 Nr. VI.2.b EEG 2009 vorgeschriebenen 30 Masseprozent nicht jederzeit eingehalten wurde.

Diese Regelung ist jedoch begrenzt auf den Zeitraum 13.10.2022 – 30.04.2023. Während dieser Zeitspanne entfällt der Anspruch auf Güllebonus ausschließlich für die Kalendertage, an denen der geforderte Massenanteil nicht eingehalten wurde.

Ansprechpartnerin

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema? Wenden Sie sich gerne an Saskia Wollbrandt.

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