Anpassung der RED-Emissionsfaktoren für Biokraftstoffe und Strom

Die bisher gültige Emissionsfaktorenliste der EU-Kommission wurde durch die RED II-Durchführungsverordnung über die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen ersetzt.

Hiermit informieren wir Sie, dass mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung der Kommission vom 14. Juni 2022 über Vorschriften für die Überprüfung in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie die Kriterien für ein geringes Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (EU 2022/996) die bisher gültige Standard-Value-Liste der EU-Kommission unwirksam geworden ist.

Hintergrund ist, dass die Durchführungsverordnung viele aktualisierte und neue Emissionsfaktoren (z.B. für Elektrizitätsverbrauch aus dem Netz) bereitstellt. Aus diesem Grund wird darum gebeten, die entsprechenden Werte im Laufe dieses Jahres, bestmöglich aber bis zur anstehenden Rezertifizierung zu aktualisieren und die Standard Value Liste nicht mehr als Quelle für aktuelle THG-Berechnungen zu verwenden.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Nachhaltigkeitszertifizierung? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker oder Tania Schwarzer.

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