Bis 2030 sollen Verpackungen uneingeschränkt recyclingfähig sein

Im Entwurf zur „Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle“ der EU-Kommission sind gezielte Einsparungen vorgesehen, um Verpackungsmüll zu vermeiden und Recyclingquoten zu erhöhen.

Verpackungsabfälle zu verringern ist eines der wesentlichen Ziele, die mit dem EU Green Deal verkündet wurden. Trotz steigender Recyclingquoten nimmt das Abfallaufkommen jedoch weiter zu. Aufgrund der stetig steigenden Abfallmenge in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission die „Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle“ entworfen. Die Verordnung formuliert das Ziel, trotz steigender Nachfrage das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu reduzieren (Bis 2040 15% weniger Verpackungsabfälle als im Jahr 2018). Zum Vergleich: In den vergangenen 10 Jahren stieg die Menge an Einwegverpackungen um 20% an.

Kriterien wie Design, Gewicht oder Zusammensetzung sollen Abhilfe schaffen

Die in dem Entwurf der Verordnung formulierten Kriterien sollen helfen, diesem Anstieg entgegenzuwirken und den anfallenden Verpackungsabfall zu verringern. So wird in dem Entwurf direkt am Verpackungsdesign angesetzt („Design for Recycling“). Einweg-Kunststoff-Verpackungen (z.B. bei frischem Obst und Gemüse) werden verboten. Gewicht und Volumen von Verpackungen sollen so gering wie möglich gehalten werden. Verpackungen, die ein Recycling entweder unmöglich machen oder nur mit hohem Aufwand ermöglichen, sollen vermieden werden. Dafür müssen sich die Verpackungshersteller an verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile halten, die in neuen Kunststoffverpackungen verwendet werden müssen, um Primärressourcen zu schonen. Die Verpackungen werden mit standardisierten Etiketten gekennzeichnet, die dem Verbraucher Auskunft über die Materialzusammensetzung geben und die Abfalltrennung erleichtern sollen. Auch erweiterte Pfandsysteme bieten eine gute Grundlage für die Rückgewinnung von Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen.

Vorteile einer Prüfung nach VerpackG

Ziel des 2019 in Deutschland etablierten VerpackG ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und so die Umweltbelastungen durch Verpackungen in Deutschland so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie zur Prüfung und Bestätigung finden Sie unter unseren GUTcert Leistungen zum VerpackG. Sie erhalten eine valide Bestätigung über Ihre Vollständigkeitserklärungen und die Mengenstromnachweise für Rücknahmesysteme / Hersteller, die durch einen externen Sachverständigen geprüft wurden.

Sie verbessern Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch den glaubwürdigen Nachweis, dass bei Ihnen Umweltstandards eingehalten werden, und die Gewissheit, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sorgt für erhöhte unternehmerische Rechtssicherheit.

Unsere erfahrenen, deutschlandweit ansässigen Sachverständigen betreuen Entsorgungsunternehmen im gesamten Bundesgebiet und werden von unseren Kunden als kompetente Ansprechpartner geschätzt.

Großer Vorteil: Kurze Wege helfen, schnelle Entscheidungen zu treffen und direkt auf individuelle Situationen reagieren zu können.

Ansprechpersonen: Markus Altenburg, Robert Hellfeuer, Dominique Vinzent

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