KMU-Beratungsförderprogramm für ISO 9001 auch weiterhin aktuell

Das KMU-Beratungsförderprogramm des Bundes gilt weiterhin für alle ab dem 01.01.2023 gestellten Zuschussanträge und richtet sich sowohl an junge Unternehmen als auch an Bestandsunternehmen.

Die Förderrichtlinie des Bundes gilt bis zum 31.12.2026, und jedes förderberechtigte Unternehmen kann innerhalb dieses Zeitraums maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Explizit hervorgehoben wird im BAFA-Merkblatt zu „Beratungsarten und -themen“ die „Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen“.

Zwar werden keine direkten Kosten für eine Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 gefördert, jedoch spielt Beratung im Hinblick auf eine Zertifizierung gerade in kleinen und inhabergeführten Unternehmen eine wichtige Rolle.

Hierunter fallen u.a.

  • Beratung zum Einführen eines QM-Systems mit Blick auf eine Zertifizierung
  • Beratung zum Entwickeln von Maßnahmen aus Empfehlungen unserer Auditierenden
  • Beratung zum Beheben von Abweichungen und Beanstandungen aus Zertifizierungsaudits
  • Beratung im Rahmen der Unternehmensentwicklung und notwendiger größerer Veränderungen des QM-Systems, z.B. bei Einführen weiterer Managementsysteme bzw. Integration bestehender Managementsysteme.
  • Beratung zur Transition auf eine Revision der ISO 9001 – die nächste Neuauflage steht bereits an.

Mehr Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Webseite des BAFA.

Ansprechperson

Bei Fragen rund um die Zertifizierung nach ISO 9001 wenden Sie sich gerne an Andreas Lemke und Miroslava Dubinetska.

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