EU-Plenartagung zu mehr Klimaschutz bis 2030 in Landnutzung und Forstwirtschaft

EU-Parlament beschließt verbindliche Ziele für alle EU-Mitgliedstaaten bis 2030 im Bereich Landnutzung und Fortwirtschaft, um 15% mehr Kohlenstoffsenken zu kreieren.

Anschauliche Darstellung einer landwirtschaftlichen Kohlenstoffsenke
Anschauliche Darstellung einer landwirtschaftlichen Kohlenstoffsenke von myclimate.

Als Kohlenstoffsenke wird ein natürliches Reservoir bezeichnet, das vorübergehend mehr Kohlenstoff aufnimmt und speichert, als es abgibt. Natürliche Senken umfassen Kohlenstoffbindungen aus Land­nutzung, Landnutzungs­änderungen und Wald (Land use, land use change and forestry – LULUCF). Bei schlechter Bewirtschaftung können Senken jedoch zu Emissions­quellen werden. Die Überarbeitung der LULUCF-Vorschriften ist Teil des Pakets „Fit für 55“, mit dem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren will, wie im Europäischen Klimagesetz vorgesehen.

Weniger Emissionen: 57% bis 2030

Vorschriften für ein höheres Ziel für CO2-Senken in Landnutzung und Forstwirtschaft sollen dazu beitragen, dass in der EU bis 2030 bis zu 57% weniger Treibhausgase anfallen als noch 1990.

Das Parlament stimmte am 14.03.2023 für die überarbeitete LULUCF-Verordnung. Die überarbeiteten Regeln sollen die Erweiterung der natürlichen CO2-Senken in der EU fördern und dazu beitragen, dass Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent wird.

Für Treibhausgasemissionen und deren Abbau in den Bereichen Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft hat außerdem jeder Mitgliedstaat eigene verbindliche Ziele für 2030. Diese gestalten sich danach, wie viele Emissionen die Staaten bereits abgebaut haben und wie groß das Potenzial zum weiteren Abbau ist. Bis 2025 müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass in den besagten Bereichen nicht mehr Emissionen verursacht als abgebaut werden. Ab dem Jahr 2026 wird statt der verbindlichen Jahresziele eine bestimmte Menge festgelegt, welche die Mitgliedstaaten in den Jahren 2026 bis 2029 verursachen dürfen.

Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Flexibilität, Überwachung und Steuerung

  • Flexibilität: Um ihre Ziele zu erreichen, können die Mitgliedstaaten Gutschriften für den CO2-Abbau kaufen und verkaufen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei Naturkatastrophen wie Waldbränden entsprechend entschädigt werden.
  • Überwachung: Durch geografische Daten und Fernerkundung lässt sich genauer verfolgen, wie gut die Mitgliedstaaten vorankommen. Somit können verursachte und abgebaute Emissionen, sowie die entsprechende Berichterstattung besser überwacht und geprüft werden.
  • Steuerung: Bei sich abzeichnendem Verfehlen der Ziele müssen die Staaten zukünftig eingreifen. Wer die Zielvorgabe für 2026 bis 2029 nicht einhält, dem werden 108% der darüberhinausgehenden Treibhausgasemissionen zu seinem Ziel für 2030 hinzugerechnet. Damit das EU-Ziel tatsächlich erreicht wird, legt die Kommission spätestens sechs Monate nach der ersten im Rahmen des Übereinkommens von Paris vereinbarten weltweiten Bestandsaufnahme einen Fortschrittsbericht vor und erstellt ggf. anschließend entsprechende Gesetzesvorschläge.

„Die Senken in der EU schwinden seit zehn Jahren. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass der Bereich Landnutzung seinen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leistet, denn wir haben nun die Ziele höhergesteckt und entsprechende Vorkehrungen getroffen, z.B. bessere Datenerhebung und strengere Berichtspflichten, mehr Transparenz und eine Überprüfung bis 2025. In diesen Vorschriften werden zum ersten Mal Artenvielfalt und Klimakrise gemeinsam berücksichtigt. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen beachten.“ (Ville Niinistö [Grüne/EFA, Finnland])

Ansprechperson

Fragen zur Verifizierung von Treibhausgasbilanzierung und Klimaneutralität durch die GUTcert beantwortet Ihnen gern Frank Blume oder Florian Himmelstein.

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