Neue Leitfäden für den Europäischen Emissionshandel

Die DEHSt hat die Leitfäden für das Erstellen von Überwachungsplänen und Emissionsberichten aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Anforderungen der RED II zur nachhaltigen Biomasse und Biokraftstoffen.

Die am 17.04. aktualisiert veröffentlichten Leitfäden zum Emissionsbericht und zur Erstellung von Überwachungsplänen beschreiben, welche Einsatzstoffe von der RED II betroffen sind, welche Änderungen am Überwachungsplan vorgenommen werden müssen und geben Umsetzungshinweise zur neuen Emissionshandelsverordnung (EHV 2030).

Ab dem Berichtsjahr 2023 muss auch für feste und gasförmige Biomasse ein Nachhaltigkeitsnachweis in Nabisy vorgelegt werden. Eventuell stehen einige Funktionen noch nicht in der Datenbank Nabisy zur Verfügung. In diesem Fall greift § 3a Absatz 1 EHV, der im Leitfaden näher erläutert wird. Die DEHSt wird per Newsletter informieren, sobald die Funktionen zur Verfügung stehen.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel oder RED II? Wenden Sie sich gerne an David Kroll.

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