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- Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV
Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV
Seminargebühr:
1.199 € zzgl. MwSt. /
1.426,81 € inkl. 19% MwSt.
Termine sind aktuell in Planung. Gerne nehmen wir Sie in unsere Interessentenliste auf.
Veranstaltungsdauer:
4 Tage (FaKu – Immissionsschutz (BImSchG, 5. BImSchV))09:00–18:00 Uhr
Maximale Kursgröße:
25 Teilnehmer
Im Preis enthalten:
Prüfung; Unterlagen, Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung; Catering bei Präsenzveranstaltungen
Für Anlagen, die nach BImSchG genehmigungsbedürftig sind und in Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen, der über ausreichende Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt. Eine Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs, dessen Inhalte durch die 5. BImSchV, Anhang II A vorgegeben sind. Dazu gehören unter anderem die Themen Anlagen- und Verfahrenstechnik zur Vermeidung von Emissionen, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten, Vermeidung von Reststoffen und deren Beseitigung als Abfall sowie vorbeugender Brand- und Explosionsschutz.
Inhalt
1. Tag (09:00–18:15 Uhr)
- Immissionsschutz in Deutschland und Europa
- Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Durchführungsbestimmungen als Instrument des Immissionsschutzes
- Rechtsgrundlagen für Betriebsbeauftragte im Unternehmen
- TA Lärm und die Umsetzung der Lärmkontingentierung
2. Tag (09:00–17:30 Uhr)
- Besichtigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Zulassung von Anlagen
- Planspiel zur Genehmigung einer Anlage: Der Erörterungstermin
3. Tag (09:00–18:45 Uhr)
- Umsetzung TA Luft mit verschärften Anforderungen an den Stand der Technik
- Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
- Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BIm-SchG
- Gefährdungsanalysen und Explosionsschutz
- Weitere Regelungen im Immissionsschutz
4. Tag (09:00–17:45 Uhr)
- Haftung und Verantwortung des Unternehmers und des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- Umsetzung des § 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Reststoffvermeidungsgebot und Gebot zur Abwärmenutzung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk
- Anlagentechnik I: Maßnahmen zur Emissionsminderung
- Anlagentechnik II: Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte
Qualifikation
Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat auf Basis des behördlichen Anerkennungsbescheides, das bundesweit gültig ist.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Zielgruppe:
Leitende Mitarbeiter und Umweltbeauftragte aus Unternehmen, die in der 5. BImSchV, Anhang I genannte Anlagen betreiben
Hinweise:
Datenschutz: Ihre bei der Anmeldung angegebenen Daten werden an unseren Kooperationspartner GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH zum Zweck der Seminarorganisation und -durchführung weitergegeben.
Kooperation:
GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH
Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Terminübersicht
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