Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV

Seminargebühr:
1.199 € zzgl. MwSt. / 1.426,81 € inkl. 19% MwSt.

Termine sind aktuell in Planung. Gerne nehmen wir Sie in unsere Interessentenliste auf.

Veranstaltungsdauer:

4 Tage (FaKu – Immissionsschutz (BImSchG, 5. BImSchV))

09:00–18:00 Uhr

Maximale Kursgröße:

25 Teilnehmer

Im Preis enthalten:

Prüfung; Unterlagen, Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung; Catering bei Präsenzveranstaltungen

Für Anlagen, die nach BImSchG genehmigungsbedürftig sind und in Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutz­beauftragten bestellen, der über ausreichende Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt. Eine Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs, dessen Inhalte durch die 5. BImSchV, Anhang II A vorgegeben sind. Dazu gehören unter anderem die Themen Anlagen- und Verfahrenstechnik zur Vermeidung von Emissionen, Rechte und Pflichten des Immissionsschutz­beauftragten, Vermeidung von Reststoffen und deren Beseitigung als Abfall sowie vorbeugender Brand- und Explosionsschutz.

Inhalt

1. Tag (09:00–18:15 Uhr)

  • Immissionsschutz in Deutschland und Europa
  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Durchführungsbestimmungen als Instrument des Immissionsschutzes
  • Rechtsgrundlagen für Betriebsbeauftragte im Unternehmen
  • TA Lärm und die Umsetzung der Lärmkontingentierung

2. Tag (09:00–17:30 Uhr)

  • Besichtigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • Zulassung von Anlagen
  • Planspiel zur Genehmigung einer Anlage: Der Erörterungstermin

3. Tag (09:00–18:45 Uhr)

  • Umsetzung TA Luft mit verschärften Anforderungen an den Stand der Technik
  • Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
  • Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BIm-SchG
  • Gefährdungsanalysen und Explosionsschutz
  • Weitere Regelungen im Immissionsschutz

4. Tag (09:00–17:45 Uhr)

  • Haftung und Verantwortung des Unternehmers und des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
  • Umsetzung des § 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Reststoffvermeidungsgebot und Gebot zur Abwärmenutzung
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk
  • Anlagentechnik I: Maßnahmen zur Emissionsminderung
  • Anlagentechnik II: Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte

Qualifikation

Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat auf Basis des behördlichen Anerkennungsbescheides, das bundesweit gültig ist.

Teilnahmevoraussetzungen:

keine

Zielgruppe:

Leitende Mitarbeiter und Umweltbeauftragte aus Unternehmen, die in der 5. BImSchV, Anhang I genannte Anlagen betreiben

Hinweise:

Datenschutz: Ihre bei der Anmeldung angegebenen Daten werden an unseren Kooperationspartner GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH zum Zweck der Seminarorganisation und -durchführung weitergegeben.

Kooperation:

GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH

Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.

Terminübersicht

Es gibt keine Einträge, die Ihrer Suche entsprechen.