Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV
Übersicht
- viertägige Pflichtschulung gem. BImSchG
- u.a. Rechtsgrundlagen und Zulassung
- Planspiel und Anlagenbesichtigung
Niveau: | Fortgeschr. |
Dauer: | 4 Tage |
Gebühr: | 1.199 € zzgl. MwSt. |
Themen: | Umwelt |
Termine
01.12.-04.12.2025 | L-25-UIFK-02 | Online | 1.199 € | buchen |
Beschreibung
Für Anlagen, die nach BImSchG genehmigungsbedürftig sind und in Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen, der über ausreichende Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt. Eine Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs, dessen Inhalte durch die 5. BImSchV, Anhang II A vorgegeben sind. Dazu gehören unter anderem die Themen Anlagen- und Verfahrenstechnik zur Vermeidung von Emissionen, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten, Vermeidung von Reststoffen und deren Beseitigung als Abfall sowie vorbeugender Brand- und Explosionsschutz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Im Preis enthalten: Prüfung; Unterlagen, Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung; Catering bei Präsenzveranstaltungen
- Veranstaltungsdauer: Je ca. 09.00–18.00 Uhr
- Kursgröße: Max. 25 Teilnehmer
Zielgruppe
Leitende Mitarbeiter und Umweltbeauftragte aus Unternehmen, die in der 5. BImSchV, Anhang I genannte Anlagen betreiben.
Inhalte
1. Tag (09:00 Uhr - 18:15 Uhr)
- Immissionsschutz in Deutschland und Europa
- Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Durchführungsbestimmungen als Instrument des Immissionsschutzes
- Rechtsgrundlagen für Betriebsbeauftragte im Unternehmen
- TA Lärm und die Umsetzung der Lärmkontingentierung
2. Tag (09:00 Uhr - 17:30 Uhr)
- Besichtigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Zulassung von Anlagen
- Planspiel zur Genehmigung einer Anlage: Der Erörterungstermin
3. Tag (09:00 Uhr - 18:45 Uhr)
- Umsetzung TA Luft mit verschärften Anforderungen an den Stand der Technik
- Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
- Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG
- Gefährdungsanalysen und Explosionsschutz
- weitere Regelungen im Immissionsschutz
4. Tag (09:00 Uhr - 17:45 Uhr)
- Haftung und Verantwortung des Unternehmers und des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- Umsetzung des § 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Reststoffvermeidungsgebot und Gebot zur Abwärmenutzung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk
- Anlagentechnik I: Maßnahmen zur Emissionsminderung
- Anlagentechnik II: Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte
Qualifikation
Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat auf Basis des behördlichen Anerkennungsbescheides, das bundesweit gültig ist.
Kooperation mit GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH
Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Infoblatt (PDF)
Info_UM_Immissionsschutz_Fachkunde.pdf
Inhouse | DB Veranstaltungsticket | FAQ | AGB
Mit unserem monatlichen Newsletter "GUT zu Wissen" sind Sie immer auf dem neuesten Stand – jetzt abonnieren! Bei Fragen und Hinweisen zum Veranstaltungsprogramm erreichen Sie uns per E-Mail oder Telefon.
akademie@gut-cert.de
Tel: +49 30 2332021-211
Fax: +49 30 2332021-29