Novellierung Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“
Am 15.02.2020 wurde die Richtlinie zum Förderprogramm mit einigen Änderungen veröffentlicht
Die Richtlinie zum Investitionsprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trat nun im Sinne der stetigen Verbesserung zum 15.02.2020 novelliert in Kraft.
- Vorrangig handelt es sich bei den Änderungen um Klarstellungen und Präzisierungen, hervorgerufen durch die Anwendungspraxis im letzten Jahr.
- Unter Nummer 5.1 (Querschnittstechnologien) der Richtline wird klargestellt, dass nur Anlagen/Aggregate zur Anwendung auf dem eigenen Betriebsgelände förderfähig sind
- Nummer 5.2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) macht deutlich, dass ausschließlich Wärmepumpen, die erneuerbare Wärmequellen nutzen, förderfähig sind
- Nummer 5.4 (Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) gibt jetzt konkrete Vorgaben zur Berechnung des CO2 Einsparpotentials und zur Berechnung der Nutzungsdauer vor. Hier wird auch verdeutlicht, dass Erfolgsprämien und Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich der Energieeinspar- Verordnung (EnEV) fallen, kein Gegenstand der Förderung sind
Eine vollständige Übersicht der allgemeinen Änderungen finden Sie hier.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energie? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Lisa Ziersch