Aktueller Handlungsbedarf im Europäischen Emissionshandel
Die 4. Handelsperiode des europäischen Emissionshandels nähert sich mit großen Schritten. Damit steht nun auch die Prüfung und Genehmigung der Methodenpläne vor der Tür
Im vergangenen Jahr haben Anlagenbetreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen im Rahmen ihrer Anträge auf kostenlose Zuteilung auch den Methodenplan zur Überwachung der zuteilungsrelevanten Daten ab dem Berichtsjahr 2019 eingereicht. Diese Daten sind für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen im Zuteilungszeitraum 2025 bis 2030 und für die Aktualisierung der Emissionswerte relevant.
Nun wird die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Kürze beginnen, die Methodenpläne zu prüfen und zu genehmigen. Gemäß EU-ZuVO wird über die Genehmigung noch vor dem 31.12.2020 entschieden werden. Anlagenbetreiber sind nach Art. 9 verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob sich die geplanten Methoden für das Erfassen der zuteilungsrelevanten Daten gegenüber dem Stand im Zuteilungsverfahren geändert haben.
Änderungsbedarf der Methodenpläne
Folgende Aspekte sollten hierbei berücksichtigt werden:
- Sind die Messgeräte zur Erfassung der Aktivitätsraten sowie zur Zuordnung der Emissionen und Brennstoffenergien in Verfahrensfließbildern vollständig dargestellt?
- Ist für jedes Zuteilungselement transparent, eindeutig und für Dritte nachvollziehbar die Bestimmung der Aktivitätsraten beschrieben?
- Ist die Zuordnung der Emissionen und Brennstoffenergien auf jedes Zuteilungselement transparent mit Bezug auf die genannten Messgeräte dargestellt?
- Weitere Änderungen können aufgrund von Nachforderungen zu den Zuteilungsanträgen seitens der DEHSt notwendig sein.
Die DEHSt hat zu diesem Thema einen Leitfaden Zuteilung 2021-2030 Teil 2 erstellt, der in den Kapiteln 3 und 4 die aktuellen Anforderungen erläutert.
FMS-Anwendung zur Aktualisierung des Methodenplans
Ab sofort können die korrigierten oder aktualisierten Methodenpläne eingereicht werden, wobei die Änderungen im jeweils aktuellen Datensatz in der FMS-Anwendung "Zuteilungsantrag Bestandsanlagen 2021-2025" vorgenommen werden müssen. Ab sofort kann der Methodenplan dort auch als zip-Datei heruntergeladen werden. Zu beachten ist, dass Aktualisierungen im Methodenplan keiner Verifizierung durch eine Prüfstelle bedürfen.
Ansprechpartner
Für weitere Fragen rund um das Thema Emissionshandel wenden Sie sich gerne an David Kroll.