Aktueller Handlungsbedarf im Europäischen Emissionshandel

Vorbereitend auf die 2021 beginnende 4. Handelsperiode des europäischen Emissionshandels müssen nun auch neue Überwachungspläne erstellt werden – und das mit relativ kurzer Frist!

Als Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage sind sie verpflichtet, einen neuen Überwachungsplan für die 4. Handelsperiode bei der Deutschen Emissionshandelsstellen (DEHSt) einzureichen. Zu diesem Zweck wurde durch die Behörde ein neues Formular-Management-System (FMS) zum Erstellen eines Überwachungsplans für die 4. Handelsperiode zur Verfügung gestellt. Die Frist für den elektronischen Versand läuft bis zum 31.07.2020.

FMS-Anwendung und Hilfestellungen

Um das Erstellen des Plans zu vereinfachen ist es möglich, die Daten aus den Überwachungsplänen der 3. Handelsperiode in das neue Format zu importieren und anzupassen. Hilfestellung bieten ein Hinweisdokument „Überwachung und Berichterstattung – Was ist neu ab 2021“, ein neuer Leitfaden „Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen für stationäre Anlagen – 4.Handelsperiode (2021-2030)“ und verschiedene Excel-Arbeitshilfen.

Zudem hat die DEHSt bereits angekündigt, Ende Mai ein Tutorial zur Excel-Arbeitshilfe „Unsicherheitsberechnung“ und die Präsentationen zur abgesagten Informationsveranstaltung bereitzustellen.

Gerne informieren wir Sie in unserem Seminar Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) – Anforderungen und Betreiberpflichten am 17.06. über die relevanten Informationen und weiteren Entwicklungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Ansprechpartner

Für weitere Fragen rund um das Thema Emissionshandel wenden Sie sich gerne an David Kroll oder Andreas Mucha.

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