COVID-19 Ausnahmeregelung für Re-Zertifizierungen REDcert und ISCC

Bisherige Sonderregelungen für Zertifizierungen auf Basis von Remoteaudits bei Re-Zertifizierungen laufen zum 01.07.2020 aus. Wie geht es weiter?

Kurz vorweg: Re-Zertifizierungen auf Basis von Remoteaudits werden sowohl bei REDcert als auch bei ISCC auch weiterhin möglich sein. Allerdings ändern sich die Rahmenbedingungen gemäß den neusten Vorgaben der EU-Kommission. Diese werden es uns in Zukunft erlauben, flexibel auf Reisebeschränkungen und das Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren und Audits entsprechend zu planen.

Als neues Enddatum für die Anwendung der Ausnahmeregelung für Remoteaudits für Re-Zertifizierungen von Unternehmen in einem bestimmten Land ist jetzt der letzte Tag des Monats, in dem die Reisebeschränkungen für das betreffende Land aufgehoben werden. Eine Übersicht der aktuellen, länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Zwangsläufig führt dies zu unterschiedlichen Szenarien in verschiedenen Ländern und Regionen, die sowohl die Unternehmen wie auch die verantwortlichen Auditoren betreffen können. Der Zeitraum, innerhalb dessen das Remote-Desk-Audit durch ein Vor-Ort-Audit vervollständigt werden muss, wird von drei auf fünf Monate verlängert.

Unverändert bestehen bleibt die Regel, das Erst-Zertifizierungen auf Grund ihrer besonderen Rolle als Startpunkt einer Zertifizierung nur in Form eines Vor-Ort-Audit durchgeführt werden können. Als Erst-Zertifizierung wird auch das erste Audit unter einem neuen Zertifizierungssystem nach Wechsel des Systems sowie die erstmalige Auditierung einer neuen Betriebsstätte verstanden, wenn das Unternehmen bereits für einen anderen Betrieb zertifiziert wurde.

Sollte v.a. bei der Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe abzusehen sein, dass die notwendigen Vor-Ort-Audits zum Abschluss eines Re-Zertifizierungsverfahrens nicht fristgerecht abgeschlossen werden können, sind die Zertifizierungsstellen verpflichtet, dies umgehend an die Systeme zu melden und einen verbindlichen Zeitplan für die Durchführung der ausstehenden Kontrollen zur Abstimmung vorzulegen.

ISCC hat zusätzlich zu den neuen Regelungen die beide Systeme betreffen ein FAQ veröffentlicht.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn sie Fragen zu den COVID-19 Sonderregelungen haben oder sich generell für das Thema Biokraftstoffzertifizierung interessieren.

Ansprechpartnerinnen für Rückfragen sind Elisabeth Gebhard und Frieda Richter. Unser Team für Lieferkettenzertifizierung bereitet Ihnen gern ein Angebot für eine ISCC oder REDcert Zertifizierung vor.

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