Referentenentwürfe zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) veröffentlicht

Das BMU hat für die Durchführungsverordnungen zum BEHG die ersten Referentenentwürfe veröffentlicht, zu denen Länder und Verbände bis 11.08.2020 Stellung nehmen können

Hierbei handelt es sich zum einen um die Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022), welche die Anforderungen an die Emissionsberichterstattung im Brennstoffemissionshandel für die Jahre 2021 und 2022 konkretisiert. In diesem Zeitraum unterliegen z.B. zunächst nur die Brennstoffe Erdgas, Flüssiggase, Gas- und Heizöle sowie Benzin der Berichtspflicht, ein separater Überwachungsplan ist noch nicht zu erstellen und die Berichte müssen nicht verifiziert werden.

Beim zweiten Entwurf handelt es sich um die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV), welche die Regelungen für den Verkauf der Emissionszertifikate und dem Emissionshandelsregister beinhaltet. Beide Verordnungen sollen im Herbst 2020 in Kraft treten.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Brennstoffemissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Frank Blume.

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