Wichtig: Übergangsfrist zur Meldung im Marktstammdatenregisters (MaStR) läuft aus

Tragen Sie sich und Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 ins Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) ein und sichern Sie Ihren Zahlungsanspruch

Die Voraussetzung für den vollständigen Erhalt von Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), ist das fristgerechte Registrieren im Webportal des MaStR. Wer der Pflicht zur Anmeldung nicht nachkommt, dem droht zumindest ein zeitweiser Vergütungsverlust bzw. eine Vergütungskürzung um 20%. Das Anmelden im Marktstammdatenregister ist für KWK-Anlagen und Solaranlagen gleichermaßen verpflichtend wie für sonstige Akteure des Strom- und Gasmarkts. Erfolgt die Anmeldung einer Anlage im Register außerhalb der geforderten Frist, so muss der Anlagenbetreiber mit Zahlungsabzügen oder Strafzahlungen rechnen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fristen, je nach Anlagenart und Inbetriebnahmedatum (IBN-Datum) für Sie zusammengefasst.

Registrierungsfrist mit Stichtag 31. Januar 2021:

  • EEG- Anlagen, KWK-Anlagen, sonstige Einheiten und Anlagen mit IBN-Datum vor dem 01.07.2017
  • EEG- und KWK-Anlagen mit IBN-Datum zwischen dem 01.07.2017 und 31.01.2019 (betrifft Anlagen, die im genannten Übergangszeitraum bereits als Projekt registriert wurden; diese müssen nochmals alle Betreiber- und Anlagendaten im Webportal eintragen)

Registrierungsfrist von einem Monat, nach IBN-Datum/nach Zulassung (Projekte):

  • Projekte generell
  • Anlagen, die vom Projekt in die tatsächliche Inbetriebnahme übergehen (müssen bei IBN nochmals neu eingetragen werden)
  • EEG- Anlagen, KWK-Anlagen, sonstige Einheiten und Anlagen mit IBN-Datum ab dem 01.07.2017

Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen bezüglich Ihrer Anlage spätestens innerhalb eines Monats im MaStR aktualisiert bzw. nachgetragen werden müssen.

Zum Webportal des Marktstammdatenregisters gelangen Sie hier.

Weiterer wichtiger Hinweis!

Auch Anlagen, die bereits im Anlagenregister gemeldet waren, müssen sich erneut im MaStR registrieren. Es erfolgt keine automatische Datenübernahme aus dem Anlagenregister.

Haben Sie noch Fragen zu Ihren EEG-Gutachten oder benötigen Sie ein Angebot? Wenden Sie sich gerne an Thomas Gebhardt. Mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite, Weiterbildungen zu diesem und anderen Themen auf den Seiten der Akademie.

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