Übergangsregelung zum „Messkonzept“ wird um ein Jahr verlängert
Das lange angekündigte Messkonzept nach EEG 2021 wurde nun vom Gesetzgeber auf 2022 verschoben
Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag das EEG 2021 verabschiedet. Einige Neuregelungen sind bereits Anfang 2021 in Kraft getreten. Mit der EEG-Novelle kommen jedoch auch wichtige Änderung: die Frist für die Erstellung eines „Messkonzepts“ wurde um ein Jahr verlängert.
Besonders interessant ist das für Unternehmen, die derzeit versuchen, die Forderungen nach eichrechtskonformen Abgrenzungen von Drittstrommengen und den zugehörigen Messplänen zu erarbeiten, die zum 1.Januar 2021 finalisiert sein sollten. Es ist ein wichtiger Zeitgewinn für alle, die aus Zeit- oder Kostengründen das Messkonzept noch nicht fertig gestellt haben oder denen die Frist gar nicht bewusst war.
Wer ist von der Messpflicht betroffen?
Bisher hätten Unternehmen mit einer Begrenzung der EEG-Umlage (bspw. durch die Besondere Ausgleichsregelung), mit Stromerzeugungsanlagen in der Eigenversorgung nach EEG oder anderen Stromsteuerprivilegien bis zum 1.Januar 2021 ein Konzept zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen erstellen und umsetzen müssen, um ihre Umlageprivilegien für die Vergangenheit und die Zukunft nicht zu gefährden. Nur im Zuge einer Härtefallregelung hätten Strommengen geschätzt werden dürfen.
Ab wann gilt die Messpflicht?
Mit der Verabschiedung der aktuellen EEG-Novelle (EEG-2021) und der geänderten Übergangsregelung im § 104 Absatz 10 EEG 2021 wurde die Schätzmöglichkeit bei der Abgrenzung von Drittstrommengen um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert.
Das Messen wird also erst zukünftig verpflichtend und die Beweislast liegt beim Unternehmen. Die Messung muss mit einer mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtung erfolgen. In vielen Fällen ist zudem eine viertelstundenscharfe Messung verpflichtend. Alle betroffenen Unternehmen müssen das Messkonzept nach den Vorgaben der §§ 62a und 62b EEG bis zum 1. Januar 2022 erstellen und umsetzen.
Das am 8. Oktober 2020 veröffentlichte Hilfspapier der Bundesnetzagentur finden Sie im Leitfaden- Messen und Schätzen.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Messkonzept? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Lisa Ziersch.