Umweltbonus mit Förderungsprogrammen kombinierbar
Der Umweltbonus kann jetzt mit den Förderungen „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ und „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der Kreditanstalt für Weideraufbau (KfW) kombiniert werden
Seit November 2020 kann der Umweltbonus (Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wieder mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden. Auf diese Weise können Antragsteller insgesamt von höheren Zuschüssen profitieren.
Dabei kann jetzt nicht nur der Umweltbonus beantragt werden, sondern auch zusätzliche öffentliche Mittel. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) abgeschlossen hat. Dies legt fest, in welchem Maße die verschiedenen Förderprogramme miteinander verknüpft sind und stellt die Einhaltung der Anforderungen der haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben sicher.
Der Umweltbonus kann jetzt beispielsweise mit den Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) des Landes Berlin sowie dem Förderprogramm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der KfW kombiniert werden.
Eine Bewertung dieser Förderkombinationen als Maßnahmen im Rahmen der Testierung des Alternativen Systems nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung könnte sich für alle KMU lohnen.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz oder die Testierung des Alternativen System nach SpaEfV? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.