ISCC EU – Neue Selbsterklärung für Altspeisefett ab April 2021 verpflichtend

Am 1. April 2021 tritt eine neue Version der Selbsterklärung für alle UCO-Anfallstellen im ISCC-EU System in Kraft

Bereits im Mai 2020 hat ISCC die Version 2.0 der Selbsterklärung für Altspeisefett (UCO) veröffentlicht. Ab dem 1. April 2021 ist die Nutzung der neuen Selbsterklärung für alle UCO-Anfallstellen verpflichtend. Die aktualisierte Version ist im Kundenbereich der ISCC-Website verfügbar (Login erforderlich). Den Herkunftsstellen steht es frei, die neue Version der UCO-Selbsterklärung zu einem früheren Zeitpunkt umzusetzen. Sollten Sie die ISCC-Selbsterklärung in einer anderen Sprache als Englisch benötigen, können Sie diese über info@iscc-system.org beantragen.

Wichtigste Änderungen

Die Selbstdeklaration enthält nun die Telefonnummer der Herkunftsstelle und die Information, ob die Produktionsschwelle von 10 Tonnen pro Monat Abfall erreicht ist. Darüber hinaus wurden die Angaben zur Herkunft des UCO vereinfacht. Die Herkunftsstelle muss nun angeben, ob das UCO ganz oder teilweise tierischen Ursprungs ist. Wird diese Angabe nicht angekreuzt, so wird davon ausgegangen, dass das UCO pflanzlichen Ursprungs ist. Bitte beachten Sie, dass die Differenzierung der UCO-Herkunft (pflanzlich oder tierisch) aufgrund der deutschen Gesetzgebung notwendig wurde, die das Anrechnen von UCO tierischer Herkunft auf die deutsche Quote ausschließt. Weiterhin wurde in der neuen Version eine Definition von UCO und die Bestätigung integriert, dass das gehandelte UCO der Definition von Abfall nach ISCC und der RED entspricht. Auch wurde die der neuen Version bestätigt, dass sowohl die Zertifizierungsstelle des Ersterfassers als auch ISCC das Recht haben, die Selbsterklärung zu erhalten und zu überprüfen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Biokraftstoffzertifizierung? Wenden Sie sich gerne an Frieda Richter oder Leonie Netter.

Zurück