Referentenentwurf: Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung

Die Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung konkretisiert die jährlichen Emissionsmengen und die Härtefallregelungen für Unternehmen, die besonders vom BEHG betroffen sind.

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf für eine „Erste Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)" veröffentlicht. Darin sind u.a. Bestimmungen enthalten, wie die jährlichen Emissionsmengen im nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHS) festgelegt werden. Außerdem wurden die Härtefallregeln für Unternehmen überarbeitet, die durch den BEHS eine unzumutbare Belastung erfahren.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Die Härtefallkompensation gilt, wenn die Brennstoffkosten eines Unternehmens mehr als 20% der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten betragen oder der Anteil der zusätzlichen Kosten durch die Einführung des BEHS mehr als 20% der Bruttowertschöpfung beträgt. Die Entlastung soll für einen Zweijahreszeitraum bei der DEHSt beantragt werden können und muss von der EU-KOM beihilferechtlich genehmigt werden. Nicht beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die bereits nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung einem beihilfeberechtigten (Teil-)Sektor zugeordnet sind.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema BEHG? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

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