Fit for 55-Paket Teil II

Die EU-Kommission hat den zweiten Teil ihres Fit for 55-Pakets mit Initiativen im Energiesektor vorgelegt, um den rechtlichen Rahmen zum Erreichen der Klimaziele zu schaffen.

Dieses beinhaltet neben einem umfangreichen Gaspaket auch die Novellierung der Gebäudeeffizienzrichtlinie und neue Regelungen zur Reduktion von Methanemissionen. Außerdem wurde eine Mitteilung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen angenommen, in der dargelegt wird, wie der Abbau von CO2 aus der Atmosphäre erhöht werden kann.

Anpassung der Gasvorschriften

Zur Dekarbonisierung des Gasmarkts schlägt die Kommission ein Zertifizierungssystem und eine Senkung von Einspeisetarifen für CO2-arme und erneuerbare Gase vor. Des Weiteren sollen die Gasnetzbetreiber verpflichtet werden, anzugeben, welche Infrastrukturen stillgelegt oder umfunktioniert werden können. Die Entgelte für grenzüberschreitende Verbindungsleitungen sollen abgeschafft und ein diskriminierungsfreier Netzzugang hergestellt werden. Langfrist-Verträge für fossiles Erdgas sollen nicht über 2049 hinaus abgeschlossen werden können.

Reduzierung von Methanemissionen

Der nun vorgestellte Vorschlag der EU-Kommission (EU-KOM) soll Unternehmen des Kohle-, Gas- und Ölsektors verpflichten, ihre Methanemissionen zu erfassen und zu berichten. Entsprechende Berichte sollen anschließend durch einen unabhängigen Überprüfer verifiziert werden.

Ein Verfahren zum Auffinden und Beheben von Leckagen sowie ein weitgehendes Verbot des Abblasens und Abfackelns von Methan sollen dazu beitragen, die Emissionen zu reduzieren. In der Zukunft sollen auch Importeure fossiler Energien Informationen zu den von den Lieferanten berichteten Methanemissionen und Reduktionsmaßnahmen bereitstellen.

Revision der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

Um das Gelingen der Wärmewende sicherzustellen, wurde die Gebäuderichtlinie überarbeitet. Zudem wurden neue Standards für Gebäude in Europa definiert: Demnach sollen ab 2030 alle Neubauten „Null-Emissionsgebäude“ sein. Für die 15 Prozent der Gebäude eines Mitgliedsstaats mit der schlechtesten Energieeffizienz sollen gewisse Mindestenergieeffizienzstandards festgelegt werden. Der schrittweise Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Wärmesektor soll sich spätestens 2040 in den nationalen Sanierungsplänen widerspiegeln.

Der CO2-Abbau

Der „Mitteilung zu natürlichen Kohlenstoffkreisläufen“ nach sollen sowohl naturbasierte als auch technische Lösungen dazu beitragen, um bis 2030 5 Mio. t CO2 pro Jahr aus der Atmosphäre zu entziehen. Ein Binnenmarkt sowie ein Rechtsrahmen zur Zertifizierung des CO2-Abbaus sollen geschaffen und notwendige Infrastrukturen für den Transport von CO2 untersucht werden.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Fit for 55-Paket? Wenden Sie sich gerne an Florian Himmelstein, Frank Blume oder David Kroll.

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