EU-Umweltausschuss - Revision der Emissionshandelsrichtlinie

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat über zentrale Vorschläge des Fit for 55-Pakets der EU-Kommission (EU-KOM) abgestimmt und dazu Stellung genommen.

Um Anreize für die Industrie zu schaffen, ihre Emissionen weiter zu reduzieren und in kohlenstoffarme Technologien zu investieren, soll das Emissionshandelssystem reformiert und sein Geltungsbereich erweitert werden. Der ENVI hat sich für folgende Änderungen an den Vorschlägen der EU-KOM zur Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie ausgesprochen:

Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie durch ETS I

Die Emissionsobergrenzen (Caps) sollen stärker gekürzt werden: Die jährliche Reduzierung soll bis 2030 jährlich um 0,1% gegenüber dem Vorjahr steigen, beginnend mit 4,2% im Jahr nach Inkrafttreten der revidierten EU-ETS-Richtlinie. Außerdem soll die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2026 in das EHS aufgenommen werden.

Um Innovationen zu fördern, soll ab 2025 ein Bonus-Malus-System eingeführt werden, wonach die effizientesten Anlagen zusätzliche kostenlose Zertifikate erhalten werden. Wer die Empfehlungen der Energieaudits oder zertifizierten Energiesysteme nicht umsetzt oder keinen Dekarbonisierungsplan für seine Anlagen aufstellt, verliert einen Teil oder sogar alle seiner kostenlosen Zertifikate.

Keine kostenlosen Zertifikate ab 2030

Die kostenlosen Zertifikate im ETS sollen für Sektoren, die unter den anvisierten CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, ab 2026 auslaufen und bis 2030 verschwinden. Die Zuteilung soll innerhalb von fünf Jahren schrittweise von 90% auf 0% sinken.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha oder David Kroll.

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