Herkunftsnachweisregistergesetz für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien

Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Herkunftsnachweisregistergesetz (HKNRG) soll die Grundlage zur einheitlichen Kennzeichnung für Endkunden von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen werden.

Das HKNRG setzt die Anforderungen der EU-Richtline 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 um. Neben dem bestehenden Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts für Strom aus erneuerbaren Energien sollen zukünftig auch weitere gasförmige Energieträger (Gas, Wasserstoff) und Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen in einem zentral geführten Register erfasst werden.

Die daraus erzeugten Herkunftsnachweise sollen Endkunden transparent nachweisen, aus welcher erneuerbaren Quelle die bezogene Energie stammt und anhand welcher Methodik sie erzeugt wurde. Hervorzuheben ist hier vor allem die Einbindung von Kälte und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen, zu denen bisher noch keine verbindlichen und einheitlichen Vorgaben existierten.

Das Herkunftsnachweisregistergesetz ist als übergreifendes Ermächtigungsgesetzt zu verstehen, indem die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Registers und die grundsätzlichen Regelungen zum Inhalt der Herkunftsnachweisen definiert werden – detaillierte technische Fragen sollen im Anschuss in separaten Verordnungen geregelt werden, so auch z.B. die Gültigkeitsdauer, Verfahrensabwicklung, Umgang mit Netzverlusten oder Kommunikationsverpflichtungen.

Bisher ist noch nicht ersichtlich, inwiefern eine externe Überprüfung seitens Umweltgutachtern oder anderer Prüfinstitutionen notwendig sein wird. Mit unseren langjährigen Erfahrungen aus dem Herkunftsnachweisregister für Strom sowie anderen Herkunftsnachweissystemen für Biomethan stehen wir bereit und unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Kunden transparent Ihre Energie zu kommunizieren.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Herkunftsnachweise? Wenden Sie sich gerne an David Kroll oder Levent Köksal.

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