Anpassung der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"

Das Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss" beinhaltet seit 1. Oktober zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis.

Das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt in Deutschland Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Aufgrund der wachsenden energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung traten zum 1. Oktober 2022 eine Reihe von Änderungen in Kraft.

Im Oktober 2021 wurde das Programm bereits um das Thema Ressourceneffizienz erweitert, gleich geblieben sind hier die Förderinstrumente: Zuschuss und Kredit – die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.

Förderschwerpunkte (GUTcert berichtete bereits):

  • Fördermodul 1) Querschnittstechnologien / spezifische Einzelmaßnahmen
  • Fördermodul 2) Erneuerbare Prozesswärmetechnologien
  • Fördermodul 3) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Fördermodul 4) Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen / technologienoffene Maßnahmen
  • NEU in 2021: Fördermodul 5) Transformationskonzepte – Unterstützung für Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität

Aktuelle Änderungen Oktober 2022:

Nicht mehr gefördert wird zukünftig der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden. Ausnahmen hiervon sind im Glossarabschnitt zum Thema „Anlagen, die mit Gas betrieben werden“ geregelt. Das aktualisierte Glossar wurde zum 01.10.2022 veröffentlicht.
Änderungen in den verschiedenen Fördermodulen sind z.B. angepasste Effizienzkriterien und Fördervoraussetzungen, die Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen oder angepasste Vorgaben zum Ermitteln der Amortisationszeit
Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung ist nunmehr auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und / oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren. Planungsleistungen dürfen weiterhin bereits vor Antragstellung erbracht werden.

Änderung 5. Dezember 2022

Wie das BMWK in einer Pressemitteilung am 05.12.2022 mitteilte, wurde aus aktuellem Anlass, und um Energieeinsparungen noch schneller realisieren zu können, für Fördermodul 4 "Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen" der vorzeitige Maßnahmenbeginn eingeführt.

In diesem Modul werden häufig große Projekte mit hohen Einsparungen umgesetzt. Gemessen an den Energie- und CO2-Einsparungen ist es der wichtigste Programmteil. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW (Kredite) und das BAFA (Zuschüsse).

Mit der neuen EEW-Richtlinie kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schneller reduziert und damit betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten gespart werden.

Um die Klimaziele zu erreichen ist die Steigerung der Energieeffizienz von zentraler Bedeutung.

Sie sind an dem Thema Förderung interessiert? Schauen Sie einfach in den aktuellen Förderkompass des BAFA.

Bei Fragen oder Hinweisen zum Thema Energieeffizienz, wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

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