Anerkennung von Biomasse im EU-ETS

Zur Anerkennung von Biomasse müssen bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein. Die DEHSt stellt Tools zur Bearbeitung des Überwachungsplans bereit.

Die DEHSt hat ihr Formular-Management-System überarbeitet und auf die Anforderungen der RED II zur nachhaltigen Biomasse angepasst. Damit können Anlagenbetreiber im EU-ETS nun neue Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode erstellen.

Um Biomasse innerhalb des EU-ETS als nachhaltig anerkennen zu lassen, muss der Überwachungsplan angepasst werden. Die notwendigen Änderungen sind im Leitfaden der DEHSt im Kapitel 8.6 zu finden. Zusätzlich muss eine Verfahrensbeschreibung über die Nachhaltigkeitsanforderungen bei der DEHSt eingereicht werden (Kap. 8.6.2.).

Damit Emissionen aus Biomasse weiterhin mit Null bilanziert werden können, muss die Biomasse als nachhaltig anerkannt sein. Dazu müssen die Einsatzstoffe der gesamten Vorkette mit einem von der EU-KOM anerkannten Zertifizierungssystems zertifiziert sein, wie z.B. SURE, ISCC oder REDcert. Zur Vorkette gehören unter anderem Ersterfasser (Sammler), Händler oder Biomethananlagen, die in das Erdgasnetz einspeisen. Transporte fallen nicht darunter, wenn das Transportunternehmen nicht im Besitz der Einsatzstoffe ist.

Gerne möchten wir Sie zu diesem Thema auch auf unser Seminar „Der Emissionshandel-Betriebsbeauftragte in der 4. Handelsperiode“ am 28.09.2023 hinweisen. Mehr Infos finden Sie im Artikel zur Veranstaltung.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Nachhaltigkeit? Wenden Sie sich gerne an David Kroll.

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