GUTcert mit dabei beim VNU Umweltgutachtertag 2023

Umweltrecht, Neuerungen im Energieeffizienzgesetz und CSRD im Kontext von EMAS – spannende Themen beim Umweltgutachtertag „Umweltmanagementsysteme im Wandel“

Das GUTcert Produktmanagement-Team für Umweltmanagementsysteme Hannes Kaiser und Antonia Schindler beim VNU Umweltgutachtertag 2023

Am 26. September hat der Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V. gemeinsam mit der Werner & Mertz GmbH zum jährlichen Umweltgutachtertag geladen.

Nach Grußworten von Frau Schmidt-Räntsch vom BMUV und Prof. Dr. Ebinger, Vorsitzender des UGA, gab Mit-Gastgeber Werner & Mertz GmbH einen Abriss über deren 20-jährige EMAS-Erfolgsgeschichte.

Dr. Widmuch von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA gewährte wichtige Einblicke in den rechtlichen Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG):

  • Am 21.09.23 wurde das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet Ziele für 2030 und konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand und Unternehmen, und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Es fußt auf den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
  • Energieeffizienzziele für 2030 entsprechen exakt den Zielvorgaben der EED und erfüllen die Vorgaben des nationalen Klimaschutzgesetzes (bezogen auf 2008 als Basisjahr). Festlegungen für die Senkung von Primär- und Endenergieverbrauch (PEV -39%, EEV -26,5% zu 2008) wurden getroffen. Bis 2045 soll der Endenergieverbrauch im Vergleich zu 2008 um 45% sinken.
  • Energieeinsparpflichten für Bund und Länder gelten ab 2024. Damit soll die öffentliche Hand Vorbildfunktion bei der Energieeinsparung übernehmen.
  • Unternehmen mit einem Energieverbrauch >7,5 GWh werden verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) einzuführen. Unternehmen mit Gesamtendenergieverbrauch von >2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen.
  • Für Rechenzentren gelten fortan Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen.
  • Sonderregelungen für klimaneutrale Unternehmen:
    • Anforderungen für klimaneutrale Unternehmen können künftig von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt werden. Dennoch sollen Befreiungen und Erleichterungen von bestimmten Vorgaben des Gesetzes, soweit nicht EU-rechtlich vorgegeben, Anreize für ein frühzeitiges Handeln mit dem Ziel der Klimaneutralität schaffen. Problem: Bislang existiert keine Legaldefinition, aber eine Vielzahl unterschiedlicher Zertifizierungen (z.B. GHG-Protocol).

Einen guten Überblick über die von Herrn Dr. Widmuch vorgetragenen wesentlichen Regelungen zum EnEfG bietet auch die BMWK-Pressemitteilung.

Weitere Referierende waren Rechtsanwalt Dr. Rack mit einem Impulsvortrag zu „Compliance und das Präventionsparadox“, das Beschaffungsamt des BMI zu „EMAS in Bundesbehörden“ und Mario Lodigiani, Geschäftsführer der UGA-Geschäftsstelle, der Highlights aus dem Umweltgutachterausschuss mit uns teilte.

Prof. Dr. Ebinger, Vorsitzender des UGA, griff in seinem Vortrag die Frage auf, inwieweit anerkannte Standards wie EMAS bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Rolle spielen könnten. Für die externe unabhängige Überprüfung der ESRS-Standards sind bis dato Wirtschaftsprüfer vorgesehen, obgleich laut einer Studie des UGA Umweltgutachterorganisationen bereits eine hinreichende Qualifikationen mitbringen. EMAS-basierte Ansätze zu Managementsystem¬strukturen können genutzt werden, um mit wenigen Anpassungen die verschiedenen gesetzlichen Transparenzanforderungen (CSRD, LkSG etc.) zu erfüllen.

EMAS als Bindeglied des EU-Transparenzpuzzels. Quelle: Vortrag „CSRD im Kontext von EMAS – Lichtblick oder Blackbox?“

Weitere Informationen zu dem Thema bietet der Artikel mit gleichnamigen Vortragstitel „CSRD im Kontext von EMAS – Lichtblick oder Blackbox?“ auf der EMAS-Website.

Abschließend erhielten die Teilnehmenden noch einen interessanten Einblick von Mark Hoffmann, Geschäftsführer der DAU GmbH, zu Umweltbegut¬achtungen nach EMAS und Erfahrungsberichten der DAU GmbH.

Wir danken dem VNU und der Werner & Mertz GmbH für die gelungene und informative Veranstaltung, bei der neben dem eindrucksvollen Tagesprogramm auch der Austausch zu aktuellen Themen mit bekannten und neuen engagierten Personen nicht zu kurz kam.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema ISO 14001 und EMAS? Wenden Sie sich gerne an Hannes Kaiser oder Antonia Schindler.

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