Energieeffizienzgesetz (EnEfG) seit 18. November 2023 in Kraft

Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh sind nun verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Die 7,5 GWh beziehen sich auf den durchschnittlichen Gesamt-Endenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Die Frist für den Nachweis über die Einrichtung (Zertifizierung/Validierung) ist „20 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes“, somit der 18. Juli 2025. Für Unternehmen, die den Status (mehr als 7,5 GWh im Durchschnitt der letzten 3 Jahre) erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erlangen, beginnt die 20-Monats-Frist erst mit Erlangen des Status.

Energieauditpflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt

Unternehmen, die von der Einführungspflicht betroffen sind, sind innerhalb der 20-monatigen Einführungsfrist von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G befreit.

Pflicht zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen

Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh (3-Jahres-Durchschnitt) müssen für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen (nach maximal 50% der Nutzungsdauer, begrenzt auf 15 Jahre) mittels DIN EN 17463 Umsetzungspläne erstellen, unabhängig prüfen lassen und veröffentlichen.

Schaffung einer Abwärmeplattform

Die Plattform für Abwärme soll erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland bieten. Sie soll mit den Abwärmedaten der Organisationen (Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh), gespeist werden. So sollen anderen Organisationen der Region ungenutzte Abwärmepotentiale aufgezeigt werden.

Die Ursprüngliche Frist zur Übermittlung der Daten war der 1. Januar 2024. Aufgrund der späten Veröffentlichung des EnEfG wurde die Frist nun jedoch für sechs Monate ausgesetzt.

Bestimmen des Gesamtenergieverbrauchs

Für die Bestimmung Ihres Gesamtenergieverbrauchs lohnt sich ein Blick in das Merkblatt der BAFA:

ea_ermittlung_gesamtenergieverbrauch.pdf

EnEfg zum Download

Das Energieeffizienzgesetz finden Sie hier:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/309/VO

Sie sind betroffen und stehen vor der Entscheidung EnMS oder EMAS?

Auf dem Online-Seminar „Energieeffizienzgesetz – Praxistipps für die Umsetzung der neuen Pflichten“ am 9. Januar 2024 gibt Jochen Buser (Umweltgutacher und Fachleiter für Energiemanagementsysteme der GUTcert) nützliche Tipps für die geforderte Einführung eines Managementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Zusammen mit den anderen Referenten wird außerdem ein Überblick über Pflichten und Fristen des EnEfG und die Wirtschaftlichkeitsbewertung gegeben.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EnEfG? Wenden Sie sich gerne an Bruno Moch.

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