Förderanträge für Energieeffizienz und Dekarbonisierung wieder möglich

Der Stopp von Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des BMWK wurde aufgehoben.

Der am 1. Dezember 2023 verhängte Förderstopp aufgrund des Gerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde wieder aufgehoben.

Somit ist die Antragsstellung und Bewilligung für Förderprogramme in folgenden Bereichen wieder möglich:

  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
  • Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
  • Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie
  • Dekarbonisierung der Industrie
  • Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Insbesondere Förderanträge für Energieeffizienz und Dekarbonisierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können ab dem 15. Februar wieder eingereicht werden. Das geht aus Pressemitteilungen des BMWK und des BAFA hervor.

Schon gewusst? Für das Förderprogramm Modul 5: Transformationskonzepte im Rahmen der EEW Förderung bieten wir als GUTcert einen kompakten Leitfaden als Hilfe an. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Dekarbonisierung? Wenden Sie sich gerne an Florian Himmelstein.

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