Gemeinsame Managementzertifizierung mehrerer Gesellschaften

Strengere Regeln für Unternehmen, die mehrere juristische Personen und/oder Personengesellschaften unter einem Zertifikat zusammengefasst haben

Die Zertifizierung eines einheitlichen Managementsystems in einer Organisation mit mehreren Gesellschaften erfordert die Sicherstellung einer Konzernsonderverbindung zwischen der Obergesellschaft und den verschiedenen Gesellschaften. Diese Verbindung gewährleistet, dass die Obergesellschaft die notwendigen Mittel besitzt, um die Geschäftstätigkeit auf oberster Leitungsebene wesentlich zu beeinflussen und zu kontrollieren. Gleichzeitig muss dieser Einfluss und die Kontrolle rechtlich durchsetzbar sein.

Ein beherrschender Einfluss der Obergesellschaft kann nachgewiesen werden durch:

  • eine Mehrheitsbeteiligung (Nachweis z.B. durch Gesellschafterliste)
  • das Recht, Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane zu bestimmen oder abzuberufen (Nachweis z.B. durch einen Gesellschaftervertrag)
  • die Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik (z.B. durch einen Beherrschungsvertrag)
  • die Tatsache, dass die Mehrheit der Risiken und Chancen getragen werden, die dem Erreichen eines eng begrenzten und genau definierten Ziels des Mutterunternehmens dient (Zweckgesellschaften, Nachweis z.B. Gesellschaftervertrag)
  • Pflicht zu einem gemeinsamen Konzernabschluss, wobei hier das Mutterunternehmen selbst am Zertifizierungsprozess teilnehmen muss (Nachweis z.B. durch Bestätigung Wirtschaftsprüfer)

Für die ersten vier Punkte wird alternativ auch die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts, Notars oder einer vergleichbaren Institution akzeptiert.

Welche Konstrukte sind nicht erlaubt?

Bei bestimmten Organisationsstrukturen ist eine gemeinsame Zertifizierung nicht zulässig: Eine Gesamtorganisation, die unabhängige Einzelorganisationen nur zum Zweck des Betriebs oder der Zertifizierung eines einheitlichen Managementsystems zusammenführt, kann nicht gemeinsam zertifiziert werden. Franchising-Unternehmen sind in der Regel nicht Multi-Site fähig und fallen ebenfalls aus diesem Rahmen heraus.

Wie geht es für Sie als Organisation mit mehreren Gesellschaften weiter?

Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) hat die Zertifizierungsstellen angewiesen, die aufgeführten Nachweise verstärkt einzuholen und zu prüfen. Diesbezüglich werden wir rechtzeitig vor dem nächsten Audit auf Sie zukommen und diese entsprechend einholen. Sollten die Voraussetzungen für eine gemeinsame Zertifizierung nicht gegeben sein, werden wir mit Ihnen individuelle Optionen besprechen.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Peter Behm oder Andreas Lemke.

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