Aktuelle Informationen der DEHSt zur Emissionsberichterstattung

Im Februar wurden einige neue bzw. ergänzende Informationen zur Emissionsberichterstattung herausgegeben.

Uns erreichten im Februar über Newsletter und Mailings viele neue Informationen der DEHSt, auf die wir an dieser Stelle gern hinweisen, da sie teilweise auch direkte Auswirkungen auf die aktuelle Berichterstattung bzw. Ihre Zuteilungsanträge für den Berichtszeitraum 2026 – 2030 haben können! Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte mit den entsprechenden Links zusammengefasst.

Aktualisierter Leitfaden für Emissionsberichte

Der Leitfaden für die Erstellung der Überwachungspläne und Emissionsberichte für stationäre Anlagen in der 4. Handelsperiode (2021 bis 2030) wurde aktualisiert. Den Link zum entsprechenden Newsletter inkl. Download finden Sie hier. Folgende Änderungen wurden dabei u.a. vorgenommen:

  • Anpassungen an die Neuerungen der novellierten Monitoring-Verordnung (zum Beispiel die geänderten Intervalle zur Einreichung von Verbesserungsberichten)
  • Das Kapitel zu Biomasse wurde bezüglich Nachweisvereinfachungen bei Abfallbrennstoffen ergänzt und konkretisiert (siehe auch Newsletter vom 26.09.2023) und Angaben zur nachhaltigen Biomasse im Emissionsbericht
  • Ergänzte Hinweise zum Zusammenwirken von Europäischem Emissionshandel und nationalem Emissionshandel
  • Konkretisierung zur Rotation des leitenden Prüfers sowie Ergänzung eines Kapitels zur virtuellen Standortbegehung durch Prüfstellen

Formularvorlage zum RED II-Compliance-Nachweis

Damit der biogene Anteil von Abfallbrennstoffen im Emissionsbericht abgezogen werden darf, kann ein alternativer Nachhaltigkeitsnachweis außerhalb der Datenbank Nabisy erbracht werden. Dazu muss mit dem Emissionsbericht ein Red II-Compliance-Nachweis eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 8.6.2. des oben genannten Leitfadens. Die Formularvorlage finden sie hier.

Änderung der Emissionshandelsrichtlinie und Novellierung des TEHG

Durch die Änderung der Emissionshandelsrichtlinie kann es zu Auswirkungen auf die zukünftige Überwachung und Berichterstattung kommen:

  • Mögliche Änderung der TEHG-Tätigkeit für bereits emissionshandelspflichtige Anlagen
  • Es können bei einigen Branchen neue emissionshandelspflichtige Anlagen hinzukommen
  • Erneute Einbeziehung von Nullemissionsanlagen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen
  • Überwachungs- und Berichtspflicht für Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 01.01.2024

Den Link zum entsprechenden Newsletter finden Sie hier.

Die DEHSt wird hierzu noch ausführlichere Informationen veröffentlichen, sobald die Richtlinie national umgesetzt ist.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

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