Die Sicherheit der Siedlungsabfallentsorgung

Ab 2024 fällt der Sektor Siedlungsabfallentsorgung in die neue KRITIS-Regelung. Was müssen Sie beachten und wie kann Sie die GUTcert dabei unterstützen?

Im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung stehen weitreichende Veränderungen an, denen es souverän zu begegnen gilt.

Die neue BSI-Kritis-Verordnung: Meilen- oder Stolperstein für die Siedlungsabfallentsorgung?

Nachdem die Siedlungsabfallentsorgung bereits in der letzten Ausgabe des BSIG vom 23.06.2021 als Kritische Infrastruktur in § 2 Absatz 10 Nr. 1 eingefügt wurde, ist nun auch die Umsetzung in die aktuelle BSI-KRITIS-Verordnung erfolgt, die am 29.11.2023 veröffentlicht wurde. Damit liegen jetzt auch die spezifischen Anlagenkategorien und die dazugehörigen genauen Mengengrenzen für die Einstufung als KRITIS vor.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu stärken, was zweifellos ein wichtiges Ziel ist. Allerdings müssen Entsorgungsunternehmen in der Siedlungsabfallbranche von nun an geprüft sicherstellen, dass ihre Sicherheitssysteme und Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen, um mögliche Sicherheitslücken zu vermeiden. Die Implementierung von robusten Sicherheitsmaßnahmen und die Schulung des Personals werden entscheidend sein, um Compliance sicherzustellen und gleichzeitig einen reibungslosen Ablauf der Siedlungsabfallentsorgung zu gewährleisten. Die neue Verordnung kann und soll als Chance zur Verbesserung der Gesamtsicherheit in der Abfallwirtschaft betrachtet werden, während gleichzeitig die spezifischen technischen und personellen Herausforderungen der Branche berücksichtigt werden müssen.

Warum ist die Siedlungsabfallentsorgung kritisch?

Die ordnungsgemäße und gesicherte Entsorgung von Siedlungsabfällen ist von essenzieller Bedeutung für die öffentliche Gesundheit, den Umweltschutz und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Die Ausbreitung von Krankheiten, Vermehrung von Schädlingen aber auch die Gefährdung des Straßenverkehrs können mögliche Folgen einer nicht gesicherten Infrastruktur der Abfallentsorgung sein, was als äußerst kritisch anzusehen ist.

Siedlungsabfälle gemäß § 3 Absatz 5a Kreislaufwirtschaftsgesetz umfassen:

  • Abfälle aus privaten Haushalten
  • Abfälle aus Schulen und Kindergärten
  • Abfälle aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen
  • Abfälle aus Rechtsanwaltspraxen, Verwaltungsgebäuden...
  • Hausmüllähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe
  • Getrennt erfasste Wertstoffe wie Glas, Papier, Verbundstoffe und auch Bioabfälle

Wen betrifft die Melde- und Nachweispflicht?

Die Anlagenkategorien, die als kritische Infrastruktur gelten, sind in Anhang 8 Teil 3 der KRITISV detailliert mit den dazugehörigen Schwellwerten aufgeführt. Entscheidend dafür ist der Versorgungsgrad der Anlage aus dem Jahr 2023.

Welche Termine und Fristen gelten?

Bis zum 31. März 2024 müssen sich Betreiber gemäß der Verordnung im Melde- und Informationsportal-MIP registrieren und eine Kontaktstelle benennen.

Ab dem 01.04.2024 gelten diese Anlagen dann als kritische Infrastruktur im Sinne der KRITIS-Verordnung. Sie sind verpflichtet, ab diesem Datum proaktiv angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu vermeiden und deren andauernde Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Außerdem sind diese Anlagen verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Störungen gemäß §8b (4) BSIG unverzüglich zu melden.

Nach Einführung wirksamer Maßnahmen haben die betroffenen Anlagenbetreiber Zeit bis zum 02.04.2026, um dem BSI einen Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der KRITISV vorzulegen.

Nach der erstmaligen Vorlage ist dann regelmäßig alle zwei Jahr ein erneuter Nachweis einzureichen. Diese zweijährige Nachweisverpflichtung nach BSIG, §8a (3) beinhaltet eine umfassende Prüfung nach Kriterien gemäß den Absätzen 1 und 1a zur Erfüllung der Anforderungen der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Wie schon in den bisherigen KRITIS-Sektoren kann die GUTcert als erfahrener Dienstleister diese Prüfungen übernehmen und Betreibern dabei helfen, die geforderten Nachweise effizient und professionell zu erbringen. Die Zusammenarbeit mit GUTcert gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern stärkt auch die Sicherheit und Resilienz der Siedlungsabfallentsorgung als Kritische Infrastruktur.

Handeln Sie jetzt: Prüfen Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen!

Die bevorstehende Änderung erfordert eine eingehende Überprüfung Ihrer Sicherheitsvorkehrungen. Wir empfehlen allen Unternehmen im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung, vorsorgend zu handeln und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die GUTcert steht Ihnen mit einer schnellen Prüfung individuell zur Seite, damit auch Ihr Unternehmen langfristig immer besser werden kann.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema KRITIS? Wenden Sie sich gerne an Tim Stauffenberg.

Zurück