Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU: ESRS-Entwürfe liegen vor

EFRAG hat die beiden Entwürfe zu den geplanten EU-Standards für die CSR-Berichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) präsentiert. Diese stehen bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation.

Im Jahr 2023 ging es in der EU vorrangig um die Definition und Verabschiedung der ESRS-Standards für große Unternehmen, auch wenn die Berichtspflichten für KMU ab 01.01.2026 bereits in der CSRD angekündigt worden sind. Nun hat die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) die beiden Entwürfe zu den geplanten EU-Standards für die CSR-Berichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) präsentiert:

  • Entwurf für den verpflichtenden EU-Berichtsstandard für börsennotierte KMU
    (European Sustainability Reporting Standard for listed SMEs – ESRS LSME)
    Der ESRS LSME wird perspektivisch in einen delegierten Rechtsakt überführt und soll ab 1. Januar 2026 Wirkung entfalten. Er ist von den börsennotierten KMU, die für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2026 den Berichtspflichten der EU-CSR-Richtlinie unterliegen, verpflichtend anzuwenden (Hinweis: zweijähriger „Opt Out“ möglich). Der Entwurf des ESRS LSME umfasst 189 Seiten und gliedert sich in sechs Abschnitte. Die Berichtspflichten zum Thema Klima sind in Abschnitt 4 skizziert.
  • Entwurf für den freiwilligen Berichtsstandard für nicht-börsennotierte KMU
    (Voluntary European Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs –VSME ESRS).
    Der VSME ESRS zielt darauf ab, die CSR-Berichterstattung von KMU zu harmonisieren. Er soll auf freiwilliger Basis von nicht-börsennotierten KMU genutzt werden können, z.B. um auf Anfragen von Geschäftspartnern zu nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen reagieren zu können.

Die beiden Entwürfe stehen bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Nach der Konsultationsphase wird die EFRAG die Entwürfe überarbeiten. Parallel zur öffentlichen Konsultation wird von der EFRAG ein „Feldversuch“ zur praktischen Anwendung der Standards durchgeführt. Unternehmen, die sich am Feldtest beteiligen möchten, können bis 31. Januar 2024 ihr Interesse bekunden.

Wichtige Informationen zu der NEUEN Größenkategorisierung der EU-Unternehmen

Die Schwellenwerte für die Größe sind seit 2013 unverändert geblieben. Die EU-Kommission (EU-KOM) hat 2023 einen Entwurf einer delegierten Richtlinie vorgelegt, mit der die Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenkategorien von Unternehmen der Bilanzrichtlinie angepasst werden sollen. Mit der Anhebung der Schwellenwerte soll den Folgen der Inflation Rechnung getragen werden. Sie sind auch für den Anwendungskreis der Berichtspflichten unter der EU-CSR-Richtlinie von Relevanz.

Die neuen Schwellenwerte befinden sich laut Status der EU-KOM Webseite noch in der Abstimmung, auch wenn diese bereits seit dem 1. Januar 2024 Anwendung finden sollen. Nach Inkrafttreten ist sie innerhalb von 12 Monaten in nationales Recht zu überführen.

Gemäß dem Entwurf sollen die Schwellenwerte wie folgt angehoben werden (Änderung Art. 3 der Bilanzrichtlinie):

  • Die Schwellenwerte zu den Mitarbeiterzahlen sollen für alle Größenkategorien unverändert bestehen bleiben.
  • Große Unternehmen:
    • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro (aktuell ab 20 Mio. Euro)
    • Umsatzerlöse > 50 Mio. Euro (aktuell ab 40 Mio. Euro)
  • Mittelgroße Unternehmen:
    • Bilanzsumme < 25 Mio. Euro (aktuell ab 20 Mio. Euro)
    • Umsatzerlöse < 50 Mio. Euro (aktuell ab 20 Mio. Euro)
  • Kleine Unternehmen:
    • Bilanzsumme < 5 Mio. Euro
    • Umsatzerlöse < 10 Mio. Euro
    • Den Mitgliedsstaaten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, für kleine Unternehmen höhere Schwellenwerte (Bilanzsumme: max. 7,5 Mio. Euro; Umsatzerlöse max. 15 Mio. Euro) festzusetzen.
  • Kleinstunternehmen:
    • Bilanzsumme < 450.000 Euro
    • Umsatzerlöse < 900.000 Euro

Wir unterstützen Sie

Wir werden Sie auch weiterhin in unseren Newslettern und auf unserer Website über die weiteren Entwicklungen zur CSRD informieren.

Die GUTcert Akademie bietet ein Seminar für das Nachhaltigkeitsmanagement und -Berichterstattung nach GRI Standards an. Termine für Webinare zu den ESRS-Anforderungen an die Berichterstattung sind bereits in Planung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Yulia Felker. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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