Erster Entwurf zur Änderung des EDL-G
Im April kam der erste Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen – wir fassen für Sie wichtigste Änderungsvorhaben zusammen.
Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: EDL-G) ist Deutschland der Pflicht aller europäischen Mitgliedsländer nachgekommen, die Anforderungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (kurz: EED) in nationales Recht zu überführen. Ziel der EU-Energieeffizienz-Richtlinie und damit auch des EDL-G ist es, durch Energieeffizienzsteigerung, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und dadurch die festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Es schreibt bisher für alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen, regelmäßige Energieaudits bzw. den Betrieb von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 oder alternativ Umweltmanagementsysteme nach EMAS vor.
Mit der Änderung soll die Abhängigkeit von der KMU-Definition abgekoppelt werden hin zu Schwellenwerten des Gesamtenergieverbrauchs von Organisationen, um an die Verpflichtungen des EnEfG anzuschließen. Auch Anpassungen zum EnEfG sind in der Novelle des EDL-G vorgesehen.
Die wichtigste Änderungsvorhaben im EDL-G:
- §1 Nummer 4: Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als [2,5 – 2,77] GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre werden verpflichte, ein Energieaudit durchzuführen. Ausgenommen sind Unternehmen, die nach EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen.
Änderungsvorhaben im Energieeffizienzgesetz:
- Die Umsetzungspläne müssen innerhalb eines Jahres (zuvor binnen drei Jahren) veröffentlicht werden. Wie die Umsetzung geregelt wird, ist noch unklar. Weitere Präzisierungen innerhalb der FAQ sind hier nötig.
- Verschiebung der Frist für die erstmalige Übermittlung der Informationen an die Plattform für Abwärme: Die ursprünglich auf den 1. Januar 2024 gelegte Frist zur erstmaligen Datenübermittlung wurde auf den 1. Januar 2025 verschoben.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energiemanagement? Wenden Sie sich gerne an Bruno Moch.