HkNR: Entwertung mit gekoppelter Lieferung nun per Software möglich

Die gekoppelte Lieferung ist nun, 16 Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelungen, in der Herkunftsnachweisregister-Software umgesetzt.

Die gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen (vormals „optionale Kopplung“) wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 gänzlich überarbeitet (wir berichteten). Der mittlerweile nicht mehr so neue § 30a der Herkunfts- und Regionalnachweisdurchführungsverordnung (HkRNDV) ist knapp formuliert und lässt viele praktische Fragestellungen unbeantwortet.

So wurden in Stakeholder-Beratungen und zahlreichen Einzelgesprächen offene Probleme besprochen, die in einem Leitfaden des UBA kulminierten, welcher derzeit (Stand 22.04.2024) nur als Konsultationsfassung vorliegt. Gleichzeitig wurde jedoch bereits die Software aktualisiert, sodass der Vorgang der Entwertung mit gekoppelter Lieferung nun technisch umsetzbar ist. Viele Industrieunternehmen, die die Strompreiskompensation beantragen und Grünstrombezug als ökologische Gegenleistung geltend machen wollen, erwarten diese Umsetzung sehnlichst, denn es geht um beträchtliche Beihilfezahlungen.

Aktuelle Förderrichtlinie vom BMWK stiftet Verwirrung

Parallel verwirrt das BMWK mit den kürzlich veröffentlichten aktualisierten Förderrichtlinien zur Strompreiskompensation. Nachdem in der zuvor geltenden Fassung in Kapitel 4.3 zum Nachweis ökologischer Gegenleistungen die Referenz auf § 16 HkRNDV und die optionale Kopplung zu finden war, ist in der aktuellen Version weiterhin § 16 HkRNDV aufgeführt, mit dem Zusatz „in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung.“ So wird die Überarbeitung der gekoppelten Lieferung im § 30a HkRNDV (ab 01.01.2023) nicht berücksichtigt. Operativ ist eine Umsetzung des alten § 16 HkRNDV ohnehin nicht möglich. Eine Stellungnahme des BMWK steht weiter aus.

Finaler Leitfaden zur gekoppelten Lieferung noch nicht verfügbar

Vor ersten Bestätigungen gekoppelter Lieferungen wird die GUTcert die Veröffentlichung des finalen Leitfadens des UBA abwarten. Wir stehen gespannt in den Startlöchern.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen? Wenden Sie sich gerne an Andre Klunker.

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