Zuteilungsantrag: Neue Informationen der DEHSt

Info-Veranstaltung der DEHSt zum Zuteilungsantrag: rechtlicher Rahmen, wesentliche Neuerungen, praktische Hinweise und Antragssoftware – wir fassen kurz zusammen.

Am 9. April informierte die DEHSt in einer Veranstaltung zum Zuteilungsantrag der zweiten Hälfte der 4. Handelsperiode über Neuerungen. Die wichtigste Neuerung ist, dass Maßnahmen zur Energieeffizienz angegeben werden müssen, wenn sie nicht umgesetzt wurden. Dazu muss ein Grund genannt werden, warum die Maßnahme nicht umgesetzt wurde, wie beispielweise eine Amortisationszeit von mehr als drei Jahren. Wenn Maßnahmen ohne Ausnahmegrund nicht umgesetzt wurden, kann die Zuteilung um 20% gekürzt werden. Diese Angaben müssen auch von der Prüfstelle überprüft werden. Dazu wurde eine Vorlage für die Eigenerklärung veröffentlicht.

Die Folien der DEHSt-Veranstaltung finden Sie hier:

Die DEHSt hat zudem überarbeitete Versionen ihrer Leitfäden veröffentlicht. Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings noch nicht alle Leitfäden einsehbar.

Klimaneutralitätsplan

Eine weitere Neuerung bei der neuen Zuteilungsperiode ist das Erstellen eines Klimaneutralitätsplans, wenn Ihre Anlage zu den 20% der „worst Performer“ im Produktbenchmark gehört. Gehört Ihre Anlage dazu, wurden Sie bereits von der DEHSt informiert. Betroffenen Anlagen finden eine Vorlage für den Klimaneutralitätsplan auf der DEHSt-Webseite.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

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