Solarpaket I mit Änderungen zum EnFG in Kraft getreten

Am 15. Mai 2024 wurde im Bundesgesetzblatt das neue „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften zur Förderung der Solarenergie“ veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat das Solarpaket I verabschiedet, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen und gleichzeitig die Energieeffizienz zu verbessern. Mit den neuen Regelungen sollen insbesondere Investitionen in Photovoltaikanlagen und ökologische Maßnahmen gefördert werden.

Neben dem EEG und dem Energiewirtschaftsgesetz betrifft das Gesetz auch andere Regelungen, darunter das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).

Die Änderungen am EnFG umfassen mehrere wesentliche Punkte:

1. Erhöhung der Investitionsquote in Energiemanagementmaßnahmen

Der Anteil des gewährten Begrenzungsbetrags, der in Maßnahmen investiert werden muss, die im Rahmen des Energiemanagementsystems identifiziert wurden, wird schrittweise erhöht:

  • Antragsjahr 2023: 50%
  • Antragsjahr 2024: 80%
  • Antragsjahr 2025: 100%

(§ 30 Nr. 3a) cc) EnFG und § 67 Abs. 3 EnFG)

2. Konkretisierung der Anforderungen an Dekarbonisierungsmaßnahmen

Die Maßnahmen müssen eine erhebliche Reduktion der CO₂-Emissionen bewirken und die festgelegten Benchmark-Werte deutlich unterschreiten.

  • Es muss immer ein Nachweis über die verringerten Treibhausgasemissionen erbracht werden.
  • Der Anteil des Begrenzungsbetrags, der in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden muss, bleibt bei 50 Prozent.

(§ 30 Nr. 3c EnFG und § 32 Nr. 3e EnFG)

3. Aufwendungen basierend auf Prognosedaten

Der Betrag, der für Investitionen in Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen aufgewendet werden muss, basiert in den Antragsjahren 2023 bis 2025 auf den prognostizierten Begrenzungsbeträgen.

(§ 67 Abs. 4 EnFG)

Bestätigung Ihrer Eigenerklärung nach §32 EnFG

Möchten Sie Ihre Eigenerklärung nach §32 EnFG durch uns bestätigen lassen, informieren Sie sich gerne auf unserer Seite zum EnFG.

Mehr Information zu ökologischen Gegenleistungen finden Sie unter din17463.de

Ansprechperson

Bei Fragen rund um das Thema Energiemanagementsysteme wenden Sie sich gerne an Bruno Moch.
Fragen zum Thema ökologische Gegenleistungen beantwortet gerne David Kroll.

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