Zertifizierung nach EfbV | Verifizierung von Biomethanmengen und Einsatz im Strom- oder Kraftstoffmarkt

Die professionelle Entsorgung und das Recycling von Abfällen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Eine Zertifizierung nach EfbV bietet zahlreiche Vorteile, die Ihr Unternehmen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich voranbringen können.

Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Vier Aspekte, warum die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV für Sie wichtig ist:

  • Vertrauen und Glaubwürdigkeit: Durch die unabhängige Überprüfung Ihres Betriebs steigern Sie das Vertrauen bei Kunden und Behörden. Ein zertifizierter Betrieb steht für Zuverlässigkeit und Professionalität.
  • Wettbewerbsvorteil: Mit der EfbV-Zertifizierung können Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Kunden und Geschäftspartner bevorzugen zertifizierte Betriebe, da sie sich auf deren Kompetenz verlassen können.
  • Behördliche Erleichterungen: Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe genießen diverse Vorteile bei der Nachweiserbringung gegenüber Behörden. Bestimmte Erlaubnisse müssen nicht gesondert beantragt werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
  • Marktpräsenz und Neukundenakquise: Die Listung im Fachbetrieberegister erhöht Ihre Sichtbarkeit und erleichtert potenziellen Kunden, Ihren Betrieb zu finden. Dies kann zu einer deutlichen Steigerung Ihrer Marktpräsenz führen.

Verstromung

Auch das Verstromen bzw. Aufbereiten von Deponie- bzw. Bioabfallgas könnte für Sie interessant sein:

Fällt bei der Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Ihrem Entsorgungsfachbetrieb Deponie- bzw. Bioabfallgas an, das vor Ort durch ein BHKW verstromt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird?

In diesem Fall ist es möglich, eine Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gemäß §41 Abs.1 (Deponiegas) oder §43 (Vergärung von Bioabfällen) EEG in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich ist hierzu keine Nachweisführung durch einen Umweltgutachter (Erstellung eines EEG-Gutachtens) notwendig. Sollte der Netzbetreiber jedoch ein Umweltgutachten wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Verifizierung Biomethanmengen und Einsatz im Strom- bzw. Kraftstoffmarkt

Wird das in Ihrem Entsorgungsfachbetrieb anfallende Deponie- bzw. Bioabfallgas vor Ort zu Biomethan aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Verifizierung der eingespeisten Menge und Bestätigung von Eigenschaften gemäß Kriterienkatalog des dena-Biogasregisters durch einen Umweltgutachter. Nach Grünstellung der Biomethanmenge im dena-Biogasregister kann diese im Strommarkt sowohl für EEG-Anlagen als auch als Erfüllungsoption im GEG eingesetzt werden.
  • Durchführung einer REDcert-Zertifizierung zur Bestätigung der Nachhaltigkeit der Substrate und des daraus entstandenen Biogases gemäß RED II (EU-Richtlinie 2018/2001). Nachhaltige Biomethanmengen werden in das Nabisy-Register eingetragen und können als Kraftstoff vermarktet werden.

Auch das Bestätigen einer bilanziellen Teilmenge des aufbereitetem Biomethans sowohl für den Kraftstoff- als auch für den Strommarkt ist möglich.

Die GUTcert unterstützt Sie

Unser Team steht Ihnen mit umfangreicher Erfahrung und Expertise zur Seite. Wir begleiten Sie durch den gesamten Zertifizierungsprozess, um den Anforderungen der EfbV gerecht zu werden.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen in Verbindung mit der Verifizierung von Biomethan für den Strommarkt (dena-Biogasregister), EEG-Gutachten bzw. der Nachhaltigkeitszertifizierung für den Einsatz im Kraftstoffmarkt.

Ansprechpersonen Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)

Wenden Sie sich gerne an Markus Altenburg, Linda Richter oder Dominique Vinzent.

Ansprechpersonen Verifizierung Biomethan dena / REDcert-Zertifizierung

Kontaktieren Sie Saskia Wollbrandt (dena-Biogasregister / EEG-Gutachten) und Frieda Becker (REDcert).

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu EfB, dena/EEG & REDcert.

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