Referentenentwurf des TEHG veröffentlicht & Infoveranstaltung der DEHSt zum EU-ETS 2
Das BMWK hat den Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes veröffentlicht. Wichtigste Änderung ist die Einbindung des EU-ETS 2 in nationales Recht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30.07.2024 den Referentenentwurf für das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll die EU-Richtlinie aus dem „Fit-for-55-Paket“ in nationales Recht umgesetzt werden.
Wichtigste Neuerung ist hierbei die rechtliche Grundlage für die Einführung des EU-ETS 2, der die Brennstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr erfassen soll, die bisher nicht im EU-ETS 1 erfasst wurden. In Deutschland ist ein Großteil dieser Sektoren bereits durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingebunden. Mit dem novellierten TEHG-Entwurf wird die Grundlage für eine Überführung des BEHG in den EU-ETS 2 geschaffen. Der EU-ETS 2 wird dann voraussichtlich das BEHG im Jahr 2027 ablösen.
Weitere Neuerungen betreffen das Einbinden des Seeverkehrs in den EU-ETS 1. Auch wurde die Grundstruktur des Gesetzes geändert, sodass jetzt jeder der vier Teilbereiche (stationäre Anlagen, Luftverkehr, Seeverkehr und Brennstoffemissionshandel) seinen eigenen Abschnitt hat.
Informationsveranstaltung der DEHSt zum EU-ETS 2
Am 26.09.2024 wird die DEHSt eine Informationsveranstaltung zum EU-ETS 2 anbieten. Sie wird dort vor allem über die Berichtspflichten und den Anwendungsbereich für die Berichtsjahre 2024-2026 informieren.
Weitere Infos finden Sie auf der Veranstaltungsseite der DEHSt.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.