Aktuelle Neuerungen auf dem Kunststoffmarkt
Um einen verantwortungsvollen Umgang mit Kunststoffen zu gewährleisten, werden regional unterschiedliche Regelungen eingeführt. Dabei werden verschiedene Herangehensweisen angewendet.
Zertifizierung ist eine Möglichkeit, um einen Nachweis über die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu erbringen. So stellt das Zertifizierungssystem ISCC-Plus bereits Grundanforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Rezyklat- und Biomasseanteil über Massenbilanzierung sicher. Eine Anerkennung bzw. Akkreditierung des Systems durch die jeweiligen Länder ist Voraussetzung für die Anerkennung des Nachhaltigkeitsnachweises.
Europäische Union
Die RICHTLINIE 94/62/EG zu Verpackungen und Verpackungsabfällen wurde zuletzt im Mai 2018 durch die RICHTLINIE (EU) 2018/852 überarbeitet und im Folgejahr mit der RICHTLINIE (EU) 2019/904 ergänzt durch die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Diese Ergänzung bezog sich vor allem auf Einwegkunststoffartikel (z.B. Wattestäbchen, Trinkhalme, Besteck).
So sind seit dem 01.01.2024 alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine Umlage auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle zu zahlen. Die finanziellen Mittel hierfür wollen einige Mitgliedsstaaten zukünftig mithilfe einer „Plastiksteuer“ zur Verfügung stellen.
Spanien
Seit 2023 wurde eine Verbrauchsteuer auf nicht-wiederverwendbare Kunststoffverpackungen eingeführt. Hiervon sind sowohl produzierende als auch importierende Unternehmen betroffen, die mehr als 5 kg Kunststoffverpackungen und deren Komponenten pro Monat in Spanien in Umlauf bringen. Das Zertifizierungssystem ISCC-Plus befindet sich aktuell im Akkreditierungsprozess, um einen Nachweis über die Wiederverwendbarkeit von Kunststoffverpackungen zu stellen.
Italien
Nach dem spanischen Model sollte in Italien ebenfalls eine Steuer auf nicht-wiederverwendbare Kunststoffverpackungen eingeführt werden. Ausnahmen sollten hier Medizinprodukte, kompostierbare Kunststoffverpackungen nach DIN EN 13432 und bereits recycelte Kunststoffe nach DIN EN 15343 sein. Außerdem sollen, abhängig vom Abnehmer, in Italien für Importeure aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gesonderte Regeln gelten. Die Einführung wurde jedoch auf den 01.07.2026 verschoben. Auch hier befindet sich das ISCC-Plus System im Gespräch, um zukünftig als Nachweis für die Konformität mit der DIN EN 15343 anerkannt zu werden.
Deutschland
Im Januar 2024 wurde bekannt gegeben, dass eine Steuer auf Kunststoffe bis 2025 eingeführt werden soll, dies wird sich jedoch voraussichtlich noch bis 2026 verzögern.
Vereinigtes Königreich
Trotz Austritt aus der EU wird seit dem 01.04.2022 in Großbritannien und Nordirland eine Steuer auf Kunststoffverpackungen mit einem Rezyklatanteil von weniger als 30% erhoben. Von der Plastic Packaging Tax sind sowohl Kunststoffverpackungen betroffen, die im Vereinigten Königreich hergestellt werden, als auch solche, die importiert werden. Kleinstmengen von 10 Tonnen sind hiervon ausgenommen.
Im Jahr 2023 wurden verschiedene Stakeholder konsultiert, um sicherzustellen, dass die Gesetzgebung entsprechend den technologischen Fortschritten angepasst wird und gleichzeitig deren Integrität gewahrt wird. Auch das Zertifizierungssystem ISCC-Plus hat an dieser Rücksprache teilgenommen, Ergebnisse hierzu wurden bereits veröffentlicht.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema ISCC-Plus? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker oder Emanuel Hiese. Gerne können Sie auch direkt ein Angebot zur Zertifizierung nach ISCC-Plus anfordern.