NUTS2-Werte: Treibhausgasberechnung für landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe
Die EU-Kommission hat die aktualisierten regionalen THG-Werte für bestimmte landwirtschaftliche Biomassearten mit Anbaugebiet in Deutschland freigegeben.
Mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) werden Anforderungen an die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen bzw. Strom/Wärme gestellt. Unter anderem muss je nach Inbetriebnahmedatum ein bestimmtes Treibhausgasminderungspotenzial gegenüber einem fossilen Komparator ausgewiesen werden. Die deutsche Gesetzgebung beruht auf der europäischen Erneuerbare Energien Richtlinie (EU) 2018/2001, bekannt als RED II, die THG-Gesamtstandardwerte für einige wenige Herstellungsketten zur Verfügung stellt. Hierbei ist zu beachten, dass durch die Verwendung von Gesamtstandardwerten nicht automatisch sichergestellt ist, dass die Biokraftstoff- bzw. Stromerzeugungsanlage ihre Vorgaben zur THG-Minderung einhält.
Neben der Verwendung von Gesamtstandardwerten gibt es die Möglichkeit, THG-Teilstandardwerte aus der RED II zu verwenden, in Kombination mit individuell berechneten Wert nach vorgegebener Methodik. Nach Artikel 31 Absatz 2 der RED II können die EU-Mitgliedsstaaten außerdem regionale Berechnungen zu den Treibhausgasemissionen aus dem Anbau landwirtschaftlicher Biomasse vorlegen. Die regionale Unterteilung muss anhand der NUTS2-Gebiete erfolgen, einer vorgegebenen statistischen Einheit der Europäischen Union. Am 14.Oktober 2024 wurde der von Deutschland eingereichte Bericht durch die EU-Kommission anerkannt. Dieser umfasst typische Werte für die Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von Weizen, Roggen, Mais, Gerste, Triticale, Zuckerrüben, Raps, Feldgras und Grünlandschnittgut in Deutschland.
Da im Bericht in eine Unterscheidung zwischen den Treibhausgasemissionen aus dem Anbau auf mineralischen und organischen Böden erfolgt, gab die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in ihrem 20. Informationsschreiben über die Nutzung von NUTS 2-Werten den folgenden Hinweis:
„Die für die organischen Böden berechneten NUTS 2-Werte übersteigen in der Regel die Werte, die erforderlich sind die erforderliche Minderung der Treibhausgaseinsparung zu erreichen.
Zur Überprüfung, ob der Anbau von Rohstoffen auf als organischer Boden eingestuften Flächen erfolgt, können für die 17 betroffen NUTS 2-Gebiete die von den Bundesländern veröffentlichten GLÖZ 2-Daten herangezogen werden.“
Organische Böden sind Böden mit einem Anfangsbodenhorizont von größer gleich 10 cm und zusätzlich bei trockenen Böden mit einem organischen Kohlenstoffanteil von mehr als 20% und bei feuchten Böden mit 12-18% organischem Kohlenstoff je nach Tongehalt.
Auf der SURE-Webseite wurden ebenfalls Hinweise zu den NUTS3-Werten für landwirtschaftliche Biomasse mit Anbaugebiet in Polen veröffentlicht.
Die Treibhausgasberechnung ist relevant in die Zertifizierungssysteme SURE-EU, REDcert-EU und ISCC-EU, durch die nachgewiesen werden kann, dass die Nachhaltigkeitskriterien gemäß RED II für die Erzeugung von Biokraftstoffen, Strom oder Wärme aus Biomasse eingehalten werden.
Bei Interesse an einer Zertifizierung nach einem REDII-anerkannten Zertifizierungssystem fragen Sie gerne ein Angebot an.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Treibhausgasberechnung nach RED II/RED III? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker oder Tania Schwarzer.