Unterstützung zur Transition zu Klimaschutzminderungen gemäß ESRS
Am 4. November 2024 wurde der erste Entwurf der EFRAG Implementation Guidance zu Transitionsplänen veröffentlicht. Ist er eine Hilfe für Anwender?
Dieser Entwurf zielt darauf ab, Unternehmen bei der Erstellung von Transitionsplänen zur Klimaschutzminderung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu unterstützen.
Der Leitfaden umfasst fünf Kapitel:
- Einleitung: Überblick über den Zweck und die Struktur des Dokuments
- EU-Regulierungsrahmen: Erläuterung der Berichtspflichten zu Transitionsplänen und deren Zusammenhang mit anderen Nachhaltigkeitsthemen wie Biodiversität
- Berichtspflichten des ESRS Set 1: Detaillierte Erklärung der relevanten Offenlegungspflichten
- Verbindung zu anderen Vorschriften: Bezug zu internationalen und EU-Regelungen wie der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
- FAQs: Klärung häufiger Fragen, etwa dass Transitionspläne auch Emissionsreduktionsziele enthalten können, die nicht mit einem 1,5°-Ziel kompatibel sind
EFRAG plant, den Entwurf Anfang 2025 öffentlich zu konsultieren und die finale Version bis Mitte 2025 zu veröffentlichen. Parallel dazu entwickelt EFRAG Informationsmaterial zur Veranschaulichung des Prozesses zur Erarbeitung eines Transitionsplans.
Hilfe in Form von Leitfäden sind von den baldigen CSRD-pflichtigen gern gesehen, denn im Dschungel von Abkürzungen, Angabepflichten und Datenpunkten kann man sich schnell im Hundertstel verzetteln und dabei das Große und Ganze aus dem Blick verlieren. Ob jedoch ein Leitfaden mit nicht unerheblichem Umfang dazu beiträgt, muss sich zunächst in der Praxis bestätigen.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wenden Sie sich gerne an Sarah Stenzel.