Warten auf die Novelle des EDL-G – noch bestehen Unsicherheiten
Mit der politischen Unsicherheit durch die Regierungsauflösung ist die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ins Stocken geraten. Das Scheitern der Novelle gefährdet derzeit die Umsetzung zentraler EU-Klimaziele und die Energiewende in Deutschland.
Die GUTcert berichtete bereits im April ausführlich zur Novelle. Jedoch hat die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die zur Anpassung an neue EU-Vorgaben und zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen vorgesehen war, durch die Regierungsauflösung an Dynamik verloren. Ursprünglich zielte die Überarbeitung darauf ab, Schwellenwerte für Energieaudits zu aktualisieren und Maßnahmen zur Bürokratieerleichterung einzuführen. Unternehmen hätten sich auf effizientere Verfahren einstellen können.
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Änderungen war, den Schwellenwertes für verpflichtende Energieaudits von 0,5 GWh auf 2,77 GWh zu erhöhen. Diese Anpassung hätte die Zahl der auditpflichtigen Unternehmen reduziert und den Fokus stärker auf energieintensive Betriebe gelenkt. Zudem sollten verbindliche Umsetzungspläne für identifizierte Effizienzmaßnahmen eingeführt werden, ergänzt durch neue Regularien für die Ausbildung von Energieauditoren. Trotz umfassender Konsultationen und ersten Entwürfen blieb der gesetzliche Abschluss aufgrund der politischen Lage aus. (IHK_DE; VKU; B+V Energie Consulting).
Ohne die Novelle droht Deutschland, die Energieeffizienzziele der EU nicht vollumfänglich zu erreichen. Gerade die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU ist essenziell, um die angestrebten Einsparungen im Gebäudesektor und in Unternehmen zu realisieren. Das Ausbleiben der Novelle könnte zudem langfristige negative Auswirkungen auf die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft haben (DENEFF; VKU).
Die politische Miesere zeigt wieder einmal die Bedeutung von Stabilität in der Gesetzgebung, insbesondere in einem so dynamischen Bereich wie der Energiepolitik. Für Unternehmen, Energieberater und Zertifizierer bleibt vorerst die Unsicherheit bestehen, welche Anforderungen künftig gelten und wie Investitionen in Effizienzmaßnahmen zu bewerten sind.
Sollten Sie jetzt verpflichtet sein, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen, zögern Sie bitte nicht, sich schnellstmöglich an uns zu wenden. Wir helfen gerne weiter.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.