EU-Parlament stimmt der Verschiebung der Berichtspflichten zu
Damit ist die Diskussion um das Stichwort „Omnibus-Paket“ nun zunächst verbindlicher.
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Aufschub für große Unternehmen von 2 Jahren – ab 1. Januar 2027 verpflichtend statt ab 1. Januar 2025
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Die berichtspflichtigen Unternehmen berichten nun ein Jahr später als ursprünglich festgelegt wurde, also zum 26. Juli 2028. Die nationale Umsetzung der CSDDD-Rechtsprechung erfolgt bis zum 26. Juli 2027.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema CSRD/CSDDD? Wenden Sie sich gerne an Sarah Stenzel.