BAFA aktualisiert Merkblatt für Energieaudits

Das Merkblatt zu Energieaudits wurde aktualisiert – die letzte Aktualisierung ist „erst“ vier Monate her.

Parallel zum aktualisierten Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG; GUTcert berichtete) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch das Merkblatt für Energieaudits zum 1. Oktober 2025 aktualisiert. Neben redaktionellen Korrekturen und überarbeiteten Kapitelverweisen, präzisiert die neue Fassung vor allem das Stichprobenverfahren und die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen.

Neuen Informationen umfassen das Stichprobenverfahren gemäß § 8c Abs. 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDLG) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Unternehmen, die vom BAFA im Rahmen der Stichprobe ausgewählt werden, erhalten ein Schreiben und müssen entsprechende Unterlagen über ein elektronisches Rückmeldeformular einreichen. Der Zugang ist passwortgeschützt und erfolgt über die im Schreiben angegebene Kennung.

Darüber hinaus wurden Verweise auf veraltete und überarbeitete Formulare entfernt, darunter die Bestätigung des Energieaudits durch die Geschäftsleitung.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.