Gekoppelte Lieferung: Umweltbundesamt schafft Klarheit
Neue Informationen des UBA zu wirtschaftlichen Abregelungen, Biomassestrom und Speichern ermöglichen es Unternehmen, die gekoppelte Lieferung verlässlich umzusetzen.
Durch die Strompreiskompensation hat die gekoppelte Lieferung dieses Jahr deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Beihilfe für besonders energieintensive Unternehmen in Deutschland. Um sie zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Vorgaben erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, einen Teil des Strombedarfs mit Grünstrom zu decken. Wird dieser Grünstrom in Deutschland bezogen, muss er als gekoppelte Lieferung an den Letztverbraucher geliefert werden. Wegen dieser Vorgaben ist die Nachfrage nach der gekoppelten Lieferung in diesem Jahr deutlich gestiegen. Damit einher gingen viele Fragen, die wir inzwischen gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) klären konnten.
Wirtschaftliche Abregelungen im Grünstrom-Bilanzkreis
Die wirtschaftliche Abregelung soll in einem neuen Leitfaden des UBA zur gekoppelten Lieferung möglich sein. Der neue Leitfaden soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 erscheinen. Bis dahin stellt die GUTcert auf eine Selbsterklärung der Betreiber ab, aus der hervorgeht, dass nicht zu vertretende Abweichungen des Strompreises zu der Abregelung geführt haben.
Strom aus Biomasse
Strom aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie kann auch über zwei Bilanzkreise geliefert werden. Falls eine solche Anlage im Grünstrom-Bilanzkreis angemeldet ist, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anlage ihren Strom zu 100 % aus erneuerbaren Rohstoffen generiert. Mischfeuerungsanlagen sind weiterhin ausgeschlossen.
Strom aus Speichern
Falls eine Lieferung stattfinden soll, die Speicher beinhaltet, ist das grundsätzlich unproblematisch, sofern dieser Speicher keinen Strom aus dem Netz einspeichert. Hierzu benötigen wir einen entsprechenden Nachweis.
Die Klärungen des UBA sorgen in jedem Falle für mehr Orientierung bei der praktischen Umsetzung der gekoppelten Lieferung. Die Möglichkeit wirtschaftlicher Abregelungen, die konkreten Anforderungen an Biomasseanlagen sowie die eindeutige Handhabung von Speichern schaffen einen verlässlicheren Rahmen für Betreiber und Unternehmen. Damit sind die Anforderungen an die notwendigen Nachweise künftig besser nachvollziehbar, was die Integration der gekoppelten Lieferung in bestehende Prozesse erleichtert.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Mascha Graupe.