Abbildung von Silierverlusten in der Massenbilanz
Silierverluste müssen in der Massenbilanz gemäß den geltenden Anforderungen der Zertifizierungssysteme berücksichtigt werden.
Die Massenbilanzierung ist in den nach Erneuerbare Energien Richtlinie (EU 2023/2413, „RED III“) anerkannten Zertifizierungssystemen das zentrale Element der Rückverfolgbarkeit: Anhand der Massenbilanz und der dazugehörigen Lieferdokumentation kann zertifiziertes Material über die gesamte Lieferkette nachverfolgt werden. So soll sichergestellt werden, dass Lieferungen von erneuerbaren Kraft- oder Brennstoffen nur einmalig auf die in der RED III definierten Nachhaltigkeitsziele angerechnet werden. Die Europäische Kommission gibt über die Richtlinie EU 2018/2001 und die Durchführungsverordnung EU 2022/996 konkrete Anforderungen vor, die wiederum in den anerkannten Zertifizierungssystemen Anwendung finden und von den jeweiligen Systemteilnehmenden umgesetzt werden müssen.
Allgemeine Anforderungen an die Massenbilanzierung
Das Massenbilanzsystem ermöglicht, dass verschiedene Nachhaltigkeitseigenschaften, wie beispielsweise Materialursprung oder Treibhausgasemissionen, der jeweils relevanten Materialcharge buchhalterisch zugeordnet werden können. Dadurch kann die Massenbilanzierung auf verschiedene Arten von Materialien (Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte) und sogar Mischungen von Materialien angewandt werden. Im Falle einer Vermischung von Materialien mit unterschiedlichen bzw. keinen Nachhaltigkeitseigenschaften müssen die Größe der einzelnen Lieferungen und die berechneten Konversionsfaktoren und Nachhaltigkeitseigenschaften dem Gemisch anteilig zugeordnet werden.
Um eine systemkonforme Massenbilanz erstellen zu können, müssen einige Grundlagen beachtet werden. Zum einen müssen immer alle physischen In- und Outputs, sowie der spezifische Materialbestand in die Bilanzierung Eingang finden. Massenbilanzen müssen zudem standortspezifisch erstellt werden, d.h., dass im Falle externer Lagerstätten zusätzliche Bilanzen aufgestellt werden müssen. Eine Massenbilanzperiode darf maximal 3 Monate andauern und muss zum Ende mindestens ausgeglichen sein; eine negative Massenbilanzperiode würde bedeuten, dass mehr nachhaltige Materialien veräußert wurden, als eingegangen bzw. im Bestand waren und damit eine „major non-conformity“ (schwerwiegende Abweichung) bedeuten.
Umgang mit Silierverlusten
Um die bilanzielle Rückverfolgbarkeit in Konversionsprozessen sicherzustellen, müssen zudem Verlustmengen in der Massenbilanzberechnung beachtet werden. Silierverluste sind daher zu dokumentieren und zu plausibilisieren, damit Nachvollziehbarkeit im Audit gegeben ist. Grundsätzlich gilt: Verluste werden nach einer festgelegten Methodik konstant und gleichbleibend vom Bestand abgezogen. In der Praxis ist es zulässig, einen geschätzten konservativen Verlust (z. B. 5 % der in den Prozess eingegebenen Menge) zum Ende der Massenbilanzperiode abzuziehen. Die entsprechenden Festlegungen der Schlussbestandsmethodik sind als interne Regel zu dokumentieren und konstant anzuwenden.
Im Austausch mit dem Systemgeber REDcert konnte darüber hinaus noch der folgende Hinweis eruiert werden:
Die in der Massenbilanz gebuchten Silierverluste sollten so gut wie möglich den tatsächlich eingetretenen Verlusten entsprechen. Wird jedoch mit einem geschätzten konservativen Verlust (z. B. 5 %) gearbeitet, wird damit nur eine Teilmenge und nicht zwangsläufig die reale Verlustmenge abgebildet. In diesem Fall ist eine Korrektur zum tatsächlich verbrauchten Bestand erforderlich.
Dazu werden die Mengen als nachhaltig verbrauchte Biomasse (Substrat) der Massenbilanz entnommen und den geschätzt als verbraucht gebuchten Mengen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich ein Delta. Für eine konforme Bewertung darf dieses Delta nicht negativ ausfallen (d.h. es darf nicht mehr als nachhaltig „ausgebucht“ werden, als tatsächlich nachhaltig verfügbar/verbrauchbar war).
Zum Ende einer Massenbilanzperiode von 3 Monaten, spätestens zum Ende einer 12‑monatigen Bilanzperiode, ist das Delta gegen den tatsächlichen Bestand zu buchen.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Lieferkettenzertifizierung? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker oder Tania Schwarzer.